Hallo haegar_ch,
die Gefahr scheint mir realistisch.
Trotzdem fände ich es besser, wenn die Begriffe zur Klassifizierung des Schadens möglichst korrekt angewendet würden.
Dieroff gibt als Voraussetzung für ein Knalltrauma einen A-bewerteten dB-Wert von mindestens 150 dB an (bei den chronischen Lärnschäden spielt es übrigens nicht so eine Rolle, welche Bewertung man verwendet, da der Pegel ja frequenzunabhängig gilt; zudem begründet Dieroff noch, weshalb er den A-Pegel verwendet). Ausserdem muss das auslösende Geräusch impulshaft und kurz sein.
"Der einzige Unterschied zum "klassischen" Knalltrauma: Der "Knall" dauert noch ein paar Sekunden an."
Davon ging ich zuerst ebenfalls aus, aber
bei genauerer Betrachtung gibt es etwa vier Unterschiede (aus meiner Sicht):
1. Der Pegel ist niedriger
2. Das Geräusch ist ein Sinuston (hat jedenfalls nicht das "typische" Klangspektrum eines Knalls
2. b) Die Frequenz liegt zudem im Ultraschallbereich (ohne nennenswerte Anteile im darunter liegenden Bereich)
3. Das Geräusch (oder besser: Der Ton) dauert länger an (länger als ein paar Millisekunden).
"Es ist ein kombiniertes Knall- Lärmtrauma."
Würde ich nicht sagen, da die Pegel zu niedrig sind (die Impulshaftigkeit ist allerdings gegeben).
Jetzt kannst Du noch sagen, dass im Bereich ab 15 kHz deutlich niedrigere Pegel ausreichen, um eine vergleichbare Schädigung zu erzielen. Das ist möglich.
Wenn der Ton immer ein- und ausgeschaltet wird, sind gewisse Kriterien für ein Knalltrauma gegeben (ist mir jedoch zu wenig eindeutig).
Die Schwierigkeit, das Trauma richtig einzuordnen, ist meiner Ansicht nach nicht nur eine Formsache, sondern erschwert es, die Folgen abzuschätzen (die möglichen Folgen eines eindeutigen Knalltraumas sind bekannt).
Trotzdem vermute ich, dass durch die Geräte schwere Hörschäden verursacht werden können. Das ist in der Tat der entscheidende Punkt.
Grüsse TNT
Lesezeichen