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Marderschreck, Katzenschreck, Hörschaden,
Burnout, Tinnitus, ADHS
www.knalltrauma.ch
ADHS und Asperger Syndrom
Ist sowohl ADHS als auch Autismus vorhanden, verstärken sich die
Symptome der beiden Diagnosen. Immer mehr junge Erwachsene erhalten eine IV Rente, vielfach
wegen ADHS. Bei Kindern wird immer häufiger Autismus festgestellt. Was wäre, wenn ein Zusammenhang zwischen ADHS und
Hörschäden durch Tierschreckgeräte plausibel erklärt und durch einen
Unfall belegt werden könnte? Ein Schreckensszenario für
die verantwortlichen Behörden.

Schwerhörigkeit nimmt zu. ADHS nimmt zu. Die Diagnose Asperger Syndrom wir immer häufiger gestellt. Es hängt alles zusammen ...
Autistisch veranlagte Personen nehmen wie Kinder sehr viele Informationen "ungefiltert"
wahr und
bemerken deshalb oft Details, welche "normale" Erwachsene übersehen oder überhören.
Bereits ein leichter Hörschaden in den Ultra hohen Frequenzen erschwert
das Einordnen der vielen akustischen Informationen und führt zu einer
rascheren Ermüdung. Die Konzentration lässt früher nach. Ist
zusätzlich auch noch ein Tinnitus vorhanden, wird das Ganze nochmals
gesteigert. ADHS kommt nicht nur bei Kindern häufig vor, auch Asperger Autisten leiden überzufällig
oft an ADHS.
Es ist immer nur der letzte Tropfen der das Fass zum Überlaufen
bringt. Aber ohne Hörschaden wäre das Fass viel weniger voll und viele vermuteten und nachgewiesenen Faktoren
für ADS/ADHS hätten eine viel geringere oder überhaupt keine Wirkung.
Ein einziger dokumentierter Fall, bei dem ADHS bei einem Asperger
Autisten als Folge eines Hörschadens durch ein Marderschreckgerät zu
einem Problem geworden ist könnte den Massenwahn auslösen, dass die Zunahme von
ADS/ADHS auch bei Kindern in Zusammenhang mit den völlig unnötigen
Hörschäden durch
Tierschreckgeräte steht. Ein Präzedenzfall, der mit allen Mitteln
verhindert werden muss.
Viele Menschen bekommen wegen
Konzentrationsschwierigkeiten Psychopharmaka verabreicht. Einige
Personen kennen den Zusammenhang mit den Hörschäden durch
Tierschreckgeräte. Stellvertretend der Einzelfall der dokumentiert, was
verantwortliche Personen alles unternehmen, um die entstandenen Schäden
zu leugnen. Man sollte nie vergessen, dass sich diese Personen der bei
Kindern angerichteten Schäden voll bewusst sind.
Information nur wenn nötig
Nirgendwo wird man Personal auf "Vorrat" instruieren, bei ADS/ADHS
ähnlichen Symptomen sollten Tierschreckgeräte als Ursache
ausgeschlossen werden. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung.
Die Widereingliederung nach dem Unfall wurde bei der IV Stelle Bern durch die
"Eingliederungsfachfrau" Sibylle Hafner vom BSV durchgeführt.
Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) ist der IV übergeordnete
Stelle. Der Fall schien erledigt, Frau Hafner kehrte ins BSV zurück. Mit Hilfe
der Behindertenorganisation Procap wurde der Fall nochmals aufgerollt.
Die Einschränkungen waren offensichtlich. Um zu wissen, was an
Eingliederung überhaupt möglich war, wurde von der regulären IV
Sachbearbeiterin ein Gutachten bei der Medas asim Basel in Auftrag
gegeben.
Man liess die IV Mitarbeiterin gewähren. Ein Gutachten schien keine
"Gefahr" zu sein. Hörschäden durch Tierschreckgeräte sind alltäglich und werden von Erwachsenen mehr oder weniger problemlos
weggesteckt. Mit Berufsunfähigkeit und reduzierter
Arbeitsfähigkeit rechnete niemand. Aber genau dies wurde festgestellt.
Arztbericht im Dienste der
Urkundenfälschung
Unbegründet behaupten, eine renommierte Fachstelle erstelle
fehlerhafte Gutachten, geht nicht. Also behauptet man einfach, der Patient
leide nicht mehr an den Beschwerden, welche zu diesem Gutachten führten.
Für
alle beteiligten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Behörden haben ihre Beziehungen. Mit entsprechenden Zusicherungen können
sie bei vielen Stellen (nicht überall) das Resultat vorgeben, das mit einem Arztbericht oder
Gutachten geliefert werden soll. Im Zusammenhang mit
Tierschreckgeräten dürfte die Kommunikation allerdings stark erschwert
sein. Man stelle sich Gesprächsaufzeichnungen oder gar Protokolle vor
in denen das Verschweigen der Unfallgefahr durch Tierschreckgeräte und
ihrer Folgen angeordnet wird.
Daniel Schilliger ist Rechtsanwalt bei Procap und arbeitet manchmal auch im
Dienst von Behörden. Er hatte die rechtliche
Vertretung des "Marderschreck" Geschädigten. Das Besondere:
Eine vorsätzliche Falschdiagnose, mit der zum
Nachteil seines Mandanten ein Gutachten in Frage gestellt werden sollte, versucht
Daniel Schilliger nicht etwa zu korrigieren, sondern mit der
Feststellung zu rechtfertigen,
es sei nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Fachrichtungen bei
zeitlich versetzten Untersuchungen zu unterschiedlichen Diagnosen kommen
würden.
Allerdings sind seine Argumente mehr als dünn. Die Diagnosen wurden von
den gleichen Fachrichtungen gestellt. Bei einem
Geburtsgebrechen spielt der Zeitpunkt der Untersuchung keine
Rolle.
Dr. Kurt Kunz
ist Teilzeitangestellter in der von Gemeinden (Behörden) getragenen
Stiftung "Wohnheim Riggisberg". Er ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
war von 1980 bis 1991 Oberarzt in der sozialpsychiatrischen Universitätsklinik Bern,
erstellt IV- und Gerichts-Gutachten. Dr. Kurt Kunz war
höchstwahrscheinlich von einem vorhandenen Asperger Syndrom überzeugt,
machte für die IV Schadenminderung und stellte die Diagnose:
Histrionische
Persönlichkeit mit Anpassungsstörung (F43), kein Asperger Syndrom, kein Tinnitus
Die
Abklärungen in Zürich erfolgten später, ohne dass Procap oder IV davon
Kenntnis hatten. Keine Behörde wurde informiert und konnte
"steuern".
Diagnose der Psychiatrische Universitätsklinik
Zürich: *
Keine Anzeichen von histrionisch, Asperger Syndrom (F84.5), Tinnitus aurium Grad II bis III mit dysfunktionaler Bewältigung (fehlende
Habituation)
*Der Bericht der PUK ZH erläutert den Zusammenhang zwischen
Hörschaden und Leistungseinbruch bei autistischen Menschen. Dieser
Bericht wurde nicht für die Öffentlichkeit geschrieben und ist deshalb
auf Wunsch der PUK ZH auch nicht mehr öffentlich aufgeschaltet. Der
Bericht könnte aber bei begründetem Bedarf angefordert werden
(info@knalltrauma.ch).
Die diametralen Diagnosen von Spezialisten aus dem Fachbereich Psychiatrie über das psychische Geburtsgebrechen Asperger Syndrom sind erklärbar. Sie sind entstanden, weil ein Asperger Syndrom vorliegt, aber ein Asperger Syndrom keinesfalls vorliegen durfte.
Als Facharzt und Gutachter für Psychiatrie wusste Dr. Kurt Kunz,
dass die Unfallfolgen sowohl mit einer Belastungsstörung (F43,
ICD-10), als auch mit dem Asperger Syndrom erklärt werden können. Die Verwechslungsmöglichkeit der
beiden Diagnosen ist bekannt und das Unterscheidungskriterium bei F43 unter Differentialdiagnose aufgeführt:
Eine Unterscheidung zum Asperger-Syndrom ist die Durchführung einer
neurologischen Untersuchung, die bei Menschen mit Asperger-Syndrom häufig
auffällige Befunde
liefert.
Diese auffälligen Befunde sind im Gutachten der MEDAS
asim auf Seite 14 oben, unter "Medizinische Massnahmen",
festgehalten:
Die neuropsychologische Testung zeigt auffällige
Ergebnisse ...
Ebenfalls auf Seite 14 steht etwas weiter oben: Eine depressive Episode konnte zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht diagnostiziert werden.
Raffinierte Täuschung ist nichts anderes als Betrug.
Mit einem raffiniert geschriebenen Arztbericht verwandelte Dr. Kurt Kunz
die Unfallfolgen des Marderschrecks in eine
"Krankengeschichte" wegen Überforderung. Der Bericht beschreibt in etwa, wie Dr. Kurt Kunz "therapierte"!
Der
Bericht: Voller Widersprüche und Unterstellungen
Kein Tremor
Dr. Kunz macht gleich zu Beginn seines Berichts klar, dass
sein Patient ein Schwindler ist. Ein Tremor ist ein unkontrolliertes Zittern.
Das Inselspital Bern (4 Wochen stationär), die Psychiatrischen Dienste Graubünden
(4 Wochen stationär) und das asim Basel (5 Termine) diagnostizierten
einen Psychogenen Tremor. Dr. Kunz entdeckte als einziger, dass dieses
Zittern gewollt durch den
Patellarsehnenreflex ausgelöst wird und gibt in seinem Bericht gleich
auch noch zu, dass er den Patienten deswegen verspottete! Allerdings
stellt er am
Ende seines Berichts seinen "Irrtum" fest und korrigiert sich
selber zurück auf die Diagnose
Psychogener Tremor!
Bewegung senkt die Konzentrationsfähigkeit
Um den Patienten wirklich als Simulanten hinzustellen, verdreht Dr. Kunz noch
gleich ein bisschen weiter. Der Patient hätte mit Velofahren
demonstrieren wollen, dass er durch Bewegung den Tremor wegbringe. Dann
sei der Patient aber für andere Tätigkeiten zu müde! Komplett falsch. Bewegung erhöht Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Ein Ansatz, der
vielleicht auch bei ADHS Kindern anstelle von Ritalin versucht werden
sollte. Der Patient beruhigte den Tremor während seines stationären
Aufenthalts im Inselspital sehr oft durch Bewegung und zeigte wegen der
dadurch gesteigerten Leistungsfähigkeit in sämtlichen Therapien eine
Tendenz zum Überdosieren. Ist im Bericht des Inselspitals festgehalten.
Tatsächlich wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt die
Therapiestunden bei Dr. Kunz nur noch mit dem Fahrrad besucht. So konnte
Dr. Kunz zwar weiterhin den Patienten verbal verspotten und
dazu auch mit seinen Beinen
zappeln, er konnte jedoch keine sichtbaren Reaktionen mehr
provozieren.
Tinnitus verursacht bei Asperger Autisten Reizüberflutung
Der Patient vermutete als Grund für seine Konzentrationsschwierigkeiten ein Aspergersyndrom.
Beim Aspergersyndrom führen Reizüberflutungen
zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten.
Beim Aspergersyndrom tritt überzufällig oft auch ADHS auf und mit dem
Asperger Syndrom wurde die ganze Krankengeschichte nach dem
Marderschreckunfall und dem Tinnitus auf einen Schlag
erklärbar. Allerdings ist das Aspergersyndrom ohne genauere Abklärungen
und lediglich auf Beobachtung gestützt selbst für Fachleute oft nur schwer
erkennbar. In den vorhergehenden Abklärungen wurde nie in diese Richtung untersucht.
Tinnitus verschwindet aus den Diagnosen
Ein Asperger wird durch einen Tinnitus wesentlich stärker gestört, als ein
"normaler" Erwachsener. Der Patient war wegen dem Tinnitus je
vier Wochen in stationärer psychischer Behandlung im Inselspital und in
der Tinnitusklinik in Chur. Der Zusammenhang zwischen Tinnitus, den
weiterhin bestehenden Schlaf- und Konzentrationsstörungen
und dass ADHS bei Kindern aus dem gleichen Grund entsteht, wurde Herrn Dr. Kunz ausführlich erklärt. Der
Tinnitus verschwindet im Bericht Kunz aus den Diagnosen!
Software Ingenieur hat nie mit Software gearbeitet
Asperger sind von Natur aus stark in Informatik (Software). Die
Asperger Informatik AG
nutzt diese Stärke und beschäftigt vorwiegend Asperger Autisten.
Dr. Kunz wusste, dass der Patient seit mehr als zwanzig Jahren
programmierte und ein
Diplom als Softwareingenieur besass. Vom Patienten hatte er sogar eine Kopie
des Diplomzeugnisses
erhalten! Im Bericht steht, der
Patient hätte wegen einem Stellenwechsel erstmals (!) mit Software
arbeiten müssen und sei dabei überfordert gewesen.
Keine Minderleistungen feststellbar
Herr Dr. Kunz leitete die Gespräche und reklamierte öfters, der Patient würde sich ständig
wiederholen. Manchmal hiess es auch, das Thema sei schon besprochen
worden. Der Patient war sich keiner Wiederholungen
bewusst und konnte sich an die Besprechung der Themen nicht erinnern. Dies stimmt mit den neuropsychologischen Erhebungen im
asim Gutachten überein, in dem Minderleistungen
im episodischen Gedächtnis festgestellt wurden. Im Arztbericht von Dr. Kunz steht,
der Patient hätte sich immer ganz genau erinnert und die im asim festgestellten Minderleistungen würden nicht existieren.
Minderleistungen sind Folge von Depression
Die halt trotz "immer ganz genau erinnert"
auch in der Therapie festgestellten Erinnerungslücken werden mit depressiven
Stimmungen erklärt. Dr. Kunz beschreibt den Patienten als in
der Tiefe trotzig, verzweifelt und auch traurig. Er hätte gerne geholfen,
aber der Patient hätte sich nicht helfen lassen wollen. Während den
Abklärungen der MEDAS asim wurden keine Depressionen festgestellt.
Die seit mehr als zwanzig Jahren ausgeführten Tätigkeiten wurden
zur Überforderung
Von 1984 bis
2007 arbeitete der Patient als
Ingenieur mit EWSD Telefonzentralen. Der Stellenwechsel
auf den 1. Mai 2007, nur drei Wochen nach dem Unfall, war zu einem
denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Bei der späteren Rückkehr ins gewohnte
Arbeitsgebiet wurde
nur noch ein “Anfängerprogramm“ auf EWSD Testanlagen erlaubt. Das
Arbeiten in der gewohnten Technik machte Spass. Allerdings
war die Fehlerquote selbst für "Handlangertätigkeiten" zu
hoch. Es hiess kein EWSD! Selbst die Fähigkeit ein Auto zu lenken wurde
wegen der hohen Fehlerzahl in Frage gestellt.
Es lag nur an der neuen Technik
Obwohl die Überforderung auch in der gewohnten Technik vorhanden war, behauptete Dr. Kunz in seinen Therapiestunden, und es ist auch im
Bericht festgehalten, dass der Patient bloss beleidigt gewesen sei, dass er die neue Technik nicht verstanden habe. Im "Arztbericht"
beklagt sich Dr. Kunz, dass der Patient kein Einsehen zeigte
und stattdessen immer wieder auf seine Defizite hinwies.
Asperger sind Idioten
Der Patient hatte oft das Gefühl, Dr. Kunz höre ihm gar nicht richtig zu. Er war sich aber auch
selber der unter Stress eingeschränkten Gedächtnisleistungen bewusst. Es brauchte viel Zeit, aber um sicher zu gehen, dass Dr. Kunz alle relevanten Informationen
habe, wurden ihm diese auch in einer schriftlichen Dokumentation zusammengestellt. Dr. Kunz
"gratulierte" zu dieser Zusammenstellung und kommentierte mit den Worten, Asperger seien Idioten, welche in Heimen leben und zu so einer “Diplomarbeit“ gar nicht fähig wären.
Überheblichkeit wird dem Patienten unterstellt
Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung bezeichnet Dr. Kunz
nicht nur in seinem Bericht abschätzig als "Dubelis". Beim Lesen des Arztberichts kann der falsche Eindruck entstehen, der Patient hätte
die gleich despektierliche Einstellung wie Dr. Kunz. Für den Patienten sind es Betreute,
für welche er grossen Respekt empfindet. Deshalb wurde er von diesen äusserst feinfühligen Menschen
auch gut
aufgenommen!
Tiefe Verbundenheit zur IV
Einen Arztbericht voller Unwahrheiten plausibel zu verfassen, muss recht
anstrengend sein.
Erleichtert, wie gut ihm diese Aufgabe gelungen sei, zeigt Dr. Kunz am Ende
seines Berichts eine tiefe Verbundenheit zur IV:
Die förmliche Einbettung
«Sehr geehrter Herr Weber»,
... «In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen»
ist nicht etwa signiert mit Dr. Kunz, sondern mit ...
«Gruss Kurt»
Gut möglich, dass diese Verbundenheit und die Behauptung "Software sei
eine Überforderung gewesen" ganz bewusst eingebaut wurden um
notfalls beweisen zu können, dass der Bericht
eine "Auftragsarbeit" war. Die beste Versicherung, um von den
"Auftraggebern" bei Bedarf nicht "geopfert" zu werden.
Dr. Kurt Kunz startete seine Therapie mit den falschen Annahmen
"Überforderung wegen neuer Technik" und "Beleidigung
wegen Kompetenzverlust". Beim Schreiben seines Arztberichtes
wurden daraus gezielte Falschaussagen, mit denen er die "histrionisch" Diagnose
konstruierte. Mit der Behauptung, der Patient hätte neu auch mit Software arbeiten
sollen und sei deswegen in der Internettelephonie überfordert gewesen,
sollte das Asperger Syndrom und
Abklärungen in diese Richtung höchst unwahrscheinlich gemacht werden.
Seinen Bericht erstellte Herr Dr. Kunz mit den Unterlagen der Medizinischen Abklärungsstelle
(Medas) asim,
sowie der schriftlichen
Dokumentation des Patienten (mit den integrierten Anhängen)
· Adulte ADHS und Asperger-Syndrom
(AP Neurologie Psychiatrie 08_2010)
· Asperger-Syndrom
(Kurzbeschrieb über das Symptom, Asperger Informatik AG)
· Asperger Fähigkeiten (Eigenschaften, Asperger Informatik AG)
· Arbeitszeugnis Siemens Albis AG, EWSD Telefonzentralen seit 1984
· Swisscom
Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen
· Abschlusszeugnis
der Software-Schule
Schweiz
· Swisscom Besprechungsbericht,
ungenügend für EWSD Routinearbeiten
· Austrittsbericht
Inselspital
· Zwischenbericht
Haus
St. Martin
Der Lapsus von Michael Weber
Michael Weber war Mittelsmann. Zuerst erhielt er den
Auftrag, er müsse vom Patienten Schadenminderung durch den Besuch einer
Psychotherapie verlangen. Später sollte er das "Ergebnis" als Beschreibung des
medizinischen Problems einer Kontaktperson beim RAD zustellen. Er
sollte dabei anfragen, welche AF (Anforderungen) die vP (versicherte Person)
in der Funktion als Ingenieur
in einer optimal angepassten Tätigkeit wieder bewältigen könne. Diese Anfrage
durfte keinesfalls in die "falschen Hände" geraten. Michael Weber
klickte gewollt oder ungewollt eine Zeile daneben und adressierte an den falschen
Empfänger! Anstatt an Kurth Hedwig, ging's an Kolb Stefan.
Für die Auftraggeber war die RAD
Antwort fatal.
1) Die asim Einschätzung Anlehre als Hilfsbetreuer mit Beschäftigungsgrad 50% blieb
bestehen.
2) Das Marderschreckgeräte war mögliche und wahrscheinliche Ursache des
Gehörschadens.
3) Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit
erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels dieser Therapien
eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.
Schadenminderung war nie das Ziel ...
Für Dr. Stefan Kolb vom RAD war nicht nachvollziehbar, wieso mit Psychotherapie und Psychopharmaka beim Patienten eine
Schadenminderung erreicht werden sollte.
Schadenminderung war nie das Ziel. Es sollte bloss kein Zusammenhang zwischen dem Marderschreck Unfall, dem Tinnitus und den beruflichen Konsequenzen
bestehen bleiben.
Dann kommt der Patient mit der Diagnose Asperger Autismus, belegt dies mit Dokumenten der Asperger Informatik AG, hat selber ein Diplom in Software Engineering und erklärt erst noch den Zusammenhang, wieso so viele Kinder wegen den Marderschreckgeräten unter ADHS leiden.
Reizüberflutungen führen bei Asperger Autisten zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Der seit dem Unfall mit dem Marderschreck vorhandene Tinnitus ist eine Reizüberflutung.
Plötzliche Müdigkeit und starke Konzentrationsschwierigkeiten hatten nach dem Unfall mit dem Marderschreck begonnen. Asperger
Autisten haben das Lernverhalten von Kindern. Auch viele Kinder haben Konzentrationsschwierigkeiten. Mit Asperger Autismus
war die ganze Krankengeschichte auf einen Schlag rückwirkend erklärbar
geworden. Auch wieso immer mehr Kinder Ritalin benötigen wurde erklärbar.
Mit der Diagnose Asperger Syndrom konnte Dr. Kunz seinen Auftrag nicht
erfüllen! Anstatt Psychotherapie,
gab es Psychoterror vom Feinsten. Im Nachhinein scheint es, als hätte Dr. Kunz verzweifelt einen tätlichen Angriff
seines Patienten provozieren
wollen. Er verspottete, wie die neue Technik nicht begriffen wurde.
Er verspottete, wie die Freistellung der Swisscom als Beleidigung empfunden wurde. Er verspottete, dass man
nicht einmal für Freiwilligenarbeit genüge. Er verlachte den Patienten, weil er sich teilweise nicht an die besprochenen
Themen erinnerte. Asperger sind oft naiv. Es wurde davon ausgegangen, dass Dr. Kunz nur helfen
wollte. Der Patient blieb stets ruhig und erklärte geduldig die Defizite, die zum Scheitern geführt hatten.
Dr. Kunz gab sich die grösste Mühe den Patienten zu
provozieren und der Patient reagierte mit Rücksichtnahme. Dr. Kunz
wurde z.B. von der Sonne geblendet, ihm wurde ein Platztausch vorgeschlagen.
Irgendwann brannten Dr. Kunz die Sicherungen vollkommen durch und er begann den Patienten sogar wegen des Tremors zu verspotten.
Der Patient kam nur noch mit dem Fahrrad. Dr. Kunz konnte
mit seinen Beinen weiterhin zappeln so viel er wollte, er konnte aber mit nichts mehr
eine sichtbare Reaktion provozieren. Schliesslich brach er die
"Therapie" als erfolglos ab. Äusserlich
zeigte der Patient zwar keine Reaktionen, wirkungslos waren die
Bemühungen von Dr. Kunz trotzdem nicht. Nur anstatt besser, ging es dem Patienten schlechter. Die
"Schadenminderung" von Dr. Kunz trug dazu bei,
dass der Patient in der beruflichen
Abklärung scheiterte.
Anlehre als
Behindertenbetreuer
Vor der Weiterbildung zum Ingenieur wurde Fernsehelektroniker
gelernt. Fernsehelektroniker werden schon lange nicht mehr ausgebildet.
Der erste Nachfolgeberuf war Audio- Videoelektroniker, mittlerweile ist
es Multimediaelektroniker. Um nach beinahe dreissig Jahren “Berufsabstinenz“ wieder in
die Unterhaltungselektronik einzusteigen, wären einige
Ausbildungsmodule nachzuholen gewesen.
Eine Investition, die wenig sinnvoll schien. Wegen dem Handicap Asperger Syndrom in Kombination mit Tinnitus Grad II bis III erlaubte die Swisscom nicht einmal mehr Hilfsarbeiten im Arbeitsgebiet, in welchem vorher mehr als zwanzig Jahre lang Ingenieurarbeiten durchgeführt
wurden. Die Swisscom verlangte zusätzlich ein ärztliches Attest fürs
Autofahren.
Aber auch für Arbeiten im Sozialbereich gab es Bedenken.
In seiner Stellungnahme zum Bericht Kunz hatte Dr. Kolb vom RAD eine "Sensibilisierung" (Betreuungsaufwand) der in der Einrichtung tätigen Personen empfohlen.
Unabhängig davon wurde in der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer ein
Betreuungsaufwand von 43%
ausgewiesen und ein geschützter Arbeitsplatz empfohlen. Das Arbeitspensum
musste reduziert werden.
Die von Herrn Dr. Kunz verspottete Freiwilligenarbeit war eine “Anlehre“ als Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Auch kritische Situationen mit Betreuten wurden ruhig angegangen. Andererseits führten einfachste Aufgaben in grösseren Gruppen
bereits zu “Überlast“. Die Werkstattleiterin meinte deshalb, es sei Betreuung
notwendig. Sie wollte diese Verantwortung nicht alleine tragen.
Diese Einschätzungen stimmen mit dem Asperger Syndrom überein. Die
meisten Erwachsenen mit
Asperger Syndrom haben Probleme, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu
finden.
Den RAD nochmals anfragen ...
Selbstverständlich hätte die IV den Bericht Kunz dem RAD nochmals
stillschweigend zur Stellungnahme vorlegen können. Allerdings hätte dann
sichergestellt werden müssen, dass nirgendwo ein Hinweis auf die Antwort "Kolb"
existieren blieb. Wesentlich risikoloser schien es, eine erneute Anfrage an
den RAD mit einer (provozierten) Einsprache des Versicherten zu
begründen.
IV intern war provisorisch eine ganze Rente eingetragen.
Michael Weber korrigierte auf eine Dreiviertelrente. Dafür rechnete er für den Rentenvorbescheid mit
einer Arbeitsfähigkeit von 65% und einem Jahresverdienst von sFr. 73'744.-
in einer Vollzeitstelle (LSE 2010, TAl Männer, Anforderungsniveau 3). Obwohl der RAD
am Gutachten der MEDAS
asim ohne Änderungsvorschläge festgehalten hatte, wurde für die Rentenberechnung
geändert. Für
Daniel
Schilliger, den Procap Rechtsanwalt mit besonderer Rechtsauffassung,
stellte dies keine Rechtsverletzung dar.
Gutachten MEDAS asim, Seite 22:
“7.2. Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf
Bei eingeschränkten kognitiven Leistungen keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten Beruf.“
Gutachten MEDAS asim, Seite 22:
“7.3. Arbeitsfähigkeit in anderen Berufen
Arbeitsfähigkeit 50 % aufgrund psychiatrischer Diagnosen.
Aufgrund der Tremorbeschwerden, welche von neurologischer Seite als psychogen beurteilt werden, sind Tätigkeiten mit Absturzgefahr, ebenso Tätigkeiten mit im Vordergrund stehenden Repräsentationsaufgaben nicht geeignet. “
Gutachten MEDAS asim, Seite 23:
“7.6. Berufliche Massnahmen
Eine Umschulung in einen praktischen oder sozialen Beruf (der Patient arbeitet bereits ohne Praktikumsvertrag in einem Behindertenheim) sollte bei diesem erst 50-jährigen Patienten erwogen werden. Das Schwergewicht sollte auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten bestehen. Bei bestehenden verbalen Gedächtnisdefiziten ist die Erlernung von theoretischen Kenntnissen stark erschwert. Z. B. könnte eine Anlehre in einem Behindertenheim als Hilfsbetreuer angestrebt werden. Die Erreichung einer 100 % Arbeitsfähigkeit ist unwahrscheinlich. Jedoch kann zumindest eine Tätigkeit zu 50 % ermöglicht werden.“
Für die bisherigen Tätigkeiten nicht mehr brauchbar, für andere Tätigkeiten ohne
Ausbildung, in den beruflichen
Massnahmen gescheitert, empfohlen für den geschützten Arbeitsmarkt.
Wo wird im geschützten Arbeitsmarkt, mit einer Anlehre in einem praktischen oder sozialen Beruf,
mit Schwergewicht auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten,
ein Jahresverdienst von CHF 73'744.- erwirtschaftet? Natürlich
nirgends.
LSE
2010, TAl Männer, Anforderungsniveau 3. Die Bedeutung der
Anforderungsniveaus steht auf Seite
6:
Anforderungsniveau 3 "Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt"
Anforderungsniveau 4 "Einfache und repetitive Tätigkeiten"
Keine Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf bedeutet "keine Berufs- und
Fachkenntnisse vorhanden". Im Gutachten wurde eine Umschulung/Anlehre
für einfache Tätigkeiten empfohlen, damit wenigstens wieder Anforderungsniveau 4
zu erreichen wäre. Ohne berufliche Massnahmen hätte nicht
einmal mit Anforderungsniveau 4 gerechnet werden dürfen.
Ursprünglich gelernt und vor dreissig Jahren zuletzt ausgeübt wurde
der Beruf Radioelektriker. Eine solche Berufsausbildung gibt es schon
lange nicht mehr. Wegen den geänderten Anforderungen wurde zweimal die Berufsbezeichnung gewechselt.
Eine komplett veraltete Ausbildung, eine vollständig fehlende Berufserfahrung und
dazu eine Tendenz zu vielen
Flüchtigkeitsfehlern macht den Durchschnittsverdienst von CHF 67'834.-*
für Radioelektriker
im Alter 40+ wohl zur Utopie. Dieser Durchschnittsverdienst hätte bei 65% Arbeitsfähigkeit
jedoch nicht zu der gewünschten Rentenkürzung
geführt.
* Quelle: Orts- und berufübliche Mindestlöhne, Ausgabe 2008
(Seite 447)
Bei keiner Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf, fehlender
Weiterbildung im ursprünglich gelernten Beruf und keiner Ausbildung in
einem anderen Beruf, rechnet man mit einem angenommenen Verdienst aus
einem nie ausgeübten Beruf.
Im Gutachten der Medas asim wurde von Arbeitsfähigkeit 50%
ausgegangen. Der RAD hatte an diesem Gutachten unverändert
festgehalten. Das Gesuch um berufliche Massnahmen wurde von der IV mit Arbeitsfähigkeit von 50%
aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Teamleiterin Sonja
Rufer behauptete, am angenommenen Verdienst für die unbekannte
Tätigkeit könne nichts
geändert werden, schlug aber eine Einsprache gegen die 65% Arbeitsfähigkeit
in ihrem Vorbescheid vor. Sie behauptete, diese sei vom RAD so
festgelegt worden. Ihr hätte eine Zweizeilenbestätigung
der Hausärztin genügt, dass aus gesundheitlichen
Gründen nur noch 50% gearbeitet werden könne. Sie hätte dann den RAD nochmals um
eine Stellungnahme gebeten. Gemäss Sonja Rufer hätte man bei einer erneuten Anfrage an
den RAD nur gewinnen können, da es im schlechtesten Falle bei der
dreiviertel Rente geblieben wäre, bei
50% Arbeitsfähigkeit jedoch eine Vollrente gegeben hätte.
Im Zusammenhang mit Tierschreckgeräten wird hemmungslos gelogen. Es
deutet alles darauf hin, dass Herr
Weber und Frau Rufer eine Einsprache des Versicherten
provozieren wollten um anschliessend “juristisch“
korrekt beim RAD nochmals eine Stellungnahme anzufordern. Natürlich nochmals
mit dem Bericht Kunz als Beschreibung des medizinischen Problems. Die
"richtige" Kontaktperson hätte dann die Falschaussagen Kunz wunschgemäss
gewichtet. Eventuell
noch durch weitere "befreundete" Gutachter die Unfallfolgen
auf dem Papier ebenfalls verschwinden lassen. Die Behindertenorganisation
Procap
(nicht Daniel Schilliger) riet von einer Einsprache dringend ab.
Auf eine Einsprache gegen den
Vorbescheid wurde verzichtet.
Mit dem Bericht Kunz sollte ein dokumentierter Zusammenhang zwischen
Konzentrations- und Lernstörungen (ADS/ADHS) mit Hörschäden durch
Tierschreckgeräte verhindert werden. Entgegen der ursprünglichen
Absicht wurde aus dem Bericht ein Indizienbeweis, dass der
Zusammenhang bekannt war. Auf Indizienbeweise muss man auch stützen,
wenn man die Auftraggeber für den Bericht Kunz ermitteln möchte. Die gesundheitlichen Folgen der Begegnungen mit Tierschreckgeräten
trägt jeder individuell. Finanziell gehört die Institution IV zu
den Hauptgeschädigten. Die IV müsste also auch Interesse haben, die
Auftraggeber für den Bericht Kunz zu ermitteln. Leitende Angestellte der IV
sind informiert.
Gekaufte Gutachten
Sowohl Dieter Widmer (Geschäftsstellenleiter IV Stelle Bern), als
auch Procap Rechtsanwalt Daniel Schilliger wollten sich nicht mit einer
Anzeige vom Bericht Kunz distanzieren. Die anfangs noch für unmöglich
gehaltene,
wird zur wahrscheinlichsten Erklärung. Dr. Kunz hatte die Zusicherung, dass
keine rechtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet würden. Eine Anzeige des Geschädigten
wäre "Energieverschwendung", da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl IV, als auch
Procap als "Zeugen" bestätigen würden, dass sie im Vorgehen Kunz keine unlauteren Absichten erkennen
könnten. Die Richter hätten deshalb keine Zweifel ...
Gekaufte Gutachten und gekaufte Urteile. In einem funktionierenden Rechtssystem wären Tierschreckgeräte schon
längstens verboten. Mit gekauften Gutachten können Versicherungen
risikolos Kosten sparen und damit das Verschweigen der Hörschäden durch
Tierschreckgeräte quer finanzieren. Damit kein Gutachter auffliegt, gibt es das Gutachter
Schutzprogramm. «In dubio pro reo; Im Zweifel für den
Angeschuldigten». Egal wie erdrückend die Indizien gegen einen Gutachter sind. Wenn die Richter nicht restlos von seiner Schuld überzeugt
sind, "müssen" sie ihn freisprechen. Schlussendlich überprüft
ja niemand, ob die "Ursache der Zweifel" nicht auch die "Ursache des fehlerhaften Gutachtens"
sind.
Korrektur wäre einfach. Entsteht einer Partei wegen einem fehlerhaften Gutachten
Schaden, dann darf der Gutachter nicht freigesprochen werden. Allerdings darf
der Gutachter von seiner Haftpflichtversicherung keinesfalls mit Regressforderungen
belangt werden, wenn
"Zweifel, oder sogar erhebliche Zweifel" bestehen,
dass diese Fehler grobfahrlässig oder absichtlich gemacht wurden.
Die Qualität der Gutachten steigt sofort, wenn alle an korrekten
Gutachten interessiert sind. Ein falsches Urteil korrigieren ist das
kleinste Problem. Aber es muss die gesamte Arbeit des Gutachters auf ähnliche
Vorfälle überprüft werden. Auch die Arbeit von Richtern, welche die falschen Gutachten stützten,
müsste genaustens überprüft werden. Das kann kosten. Versicherungen hätten sofort allergrösstes
Interesse, dass pannenanfällige Gutachter und unsaubere Richter schnellstens vom Markt verschwinden.
Je sauberer die
Richter, desto schwieriger werden unsaubere Gutachten. Gegen
Korruption sind alle. Wer nicht darin verwickelt ist, ist sogar ehrlich an einer Aufklärung interessiert. Das grösste Interesse an einer
möglichst schnellen, umfassenden und auch über einen möglichst grossen
Zeitraum rückwirkenden Aufklärung
müssten die Juristen haben! Ohne (funktionierendes) Rechtssystem sind
Juristen nur zum Fenster herausgeworfenes Geld. Es braucht sie gar nicht
mehr.
Schadenminderung
Die gewählte Schadenminderung war im Interesse von externen Stellen,
aber ganz sicher nicht im Interesse der Institution IV. Der Unfall war etwas Alltägliches. Die IV
übernimmt in vielen Fällen
"freiwillig" Leistungen, für welche grundsätzlich Unfall- und
Haftpflichtversicherer zuständig wären. Auskunftspersonen bei der IV
Stelle Bern: Sonja Rufer, Martina Gerber.
Für die gewöhnliche Bevölkerung bedeutet Schadenminderung neue Unfälle vermeiden und bestehende Schäden
wenigstens nicht grösser werden zu lassen.
Für verantwortliche Personen bedeutet Schadenminderung Spuren
verwischen, Verantwortung auf andere schieben, selber von nichts gewusst
haben und sich dümmer als dumm
stellen, beziehungsweise sich unwissender als unwissend geben!
Für Haftpflicht- und Unfallversicherungen bedeutet Schadenminderung nur noch punktuell überall Löcher zu “stopfen“. Vor ungefähr zwanzig Jahren bedeutete es Politik, Behörden, Justiz und “Konsumentenschützer“ zu überzeugen, dass Hörschäden durch Tierschreckgeräte unbedeutend seien.
Früher glaubten tatsächlich viele, die bei diesem Verschweigen
mitmachten, dass die Hörschäden wirklich unbedeutend seien. Heute wissen viele von ihnen, dass sie
mit ihrem Verschweigen für ADS/ADHS bei Kindern und für bedeutende Hörschäden in der gesamten Bevölkerung
mitverantwortlich geworden sind. Nur einige Beispiele. Der gesamte
Rechtsdienst der Behindertenorganisation Procap
ist informiert.
Procap informiert nicht ihre Mitglieder. Der gemeinsame Rechtsdienst der Konsumentenzeitschriften
Saldo und K-Tipp ist
informiert. K-Tipp und Saldo informieren nicht ihre Leser. Die Redaktionen der Konsumentenzeitschrift
Beobachter ist informiert. Auch der Beobachter informiert nicht seine
Leser. Für den
Geschäftsstellenleiter der IV Stelle
Bern ist man bei diesen Organisationen “in
den besten Händen“. Auch er informiert nicht “sein“ Personal und selbstverständlich auch nicht die anderen IV-Stellen.
Lic. iur. Daniel Schilliger von Procap, sowie Dieter Widmer,
Geschäftsstellenleiter der IV Stelle Bern wurden gebeten, das Dossier
mit dem Bericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich
(Diagnose Asperger Syndrom) ergänzen zu lassen. Mit dem expliziten
Hinweis, die Unterlagen seien möglicherweise bereits durch Procap
eingereicht worden, wurde mehr als
zwei Monate nach der letzten Aufforderung an Schilliger/Widmer der Sachbearbeiter direkt
Eingeschrieben
per Post informiert. Eigentlich hätte die Mitteilung kommen sollen, die eingereichten Unterlagen seien bereits vorhanden gewesen!
Es kam jedoch die
Mitteilung, die Akten seien
in das Dossier eingefügt worden und würden bei der im Mai 2014 von
Amtes wegen fälligen
Überprüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt. Offenbar hatte Daniel Schilliger nie weitergeleitet und auch Dieter Widmer
dies unterlassen.
Von "Aussen" sieht das so aus, als hätte man nach Ablauf der
"Wartefrist" den RAD nochmals mit dem Bericht Kunz anfragen
wollen, ob am
Gutachten der Medas asim weiterhin festgehalten werden könne.
Natürlich hätte man das nicht können! Eine Belastungsstörung
F.43 entsteht wegen "Überlast" und bildet sich
nach genügend belastungsfreier Zeit auch wieder zurück. "Erlesene" Gutachter
hätten sicher bestätigt, dass nun keine
Konzentrationsstörungen und Lernschwierigkeiten mehr bestehen. Mit der
Diagnose
Asperger Syndrom F84.5 wird es wesentlich schwieriger zu
begründen, wieso das Gutachten der Medas asim nicht mehr gültig sein
sollte. Das Asperger Syndrom bildet sich genau so wenig zurück, wie
z.B. das Down Syndrom.
Asperger Autismus und ADHS hängen sehr eng zusammen. Aber erst durch den Unfall mit
dem Ultraschallgerät wurde ADHS zu einem wirklichen Problem. Asperger und Kinder haben das gleiche Lernverhalten und die gleiche
Ablenkbarkeit. Dr. Kurt Kunz wurde genötigt, diesen Zusammenhang
zu eliminieren. Die
Leitung der IV Stelle Bern, die Redaktionen
von Beobachter, K-Tipp und Saldo, sowie die Mitarbeiter des Procap Rechtsdienstes
beweisen, dass die Bevölkerung auch dann nicht informiert wird, wenn man unmöglich mehr von
unbedeutenden Hörschäden ausgehen darf.
www.knalltrauma.ch
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