Daran
glauben muss niemand, der Hinweis ist trotzdem Pflicht: Es gilt die
Unschuldsvermutung.
Jurist Franz
Steinegger, Beiname «Katastrophen-Franz», war von 1991 bis 2013 Verwaltungsratspräsident
der Suva, daneben von 1980 bis 2003 im
Schweizerischen Nationalrat, von 1989 bis 2001 Partei Präsident der
FDP Schweiz. Mail und Brief an Advokaturbüro Steinegger & Wipfli, Dätwylerstrasse 4, 6460 Altdorf/UR,
wurden nicht beantwortet.
Das "unabhängige" Gericht war politisch in folgender Zusammensetzung:
Verwaltungsrichter Peter Schütz (Präsident), FDP, Liebefeld
Verwaltungsrichterin Ruth Fuhrer, FDP, Belp
Verwaltungsrichter Dr. Ivo Schwegler, SVP, Boll
Klage beim Verwaltungsgericht
Geklagt wurde wegen dem Unfall. Noch dringender wäre das Beseitigen
der Unfallgefahr gewesen. In jeder
Eingabe an das Gericht wurde darauf hingewiesen, dass die Hörschäden
sehr schnell entstehen und irreversibel sind. Bei
der Kontrolle des
Marderschrecks STOPINTRUS durch die SUVA hatte sich herausgestellt, dass das Gerät auf
STOPINTRUS war von der Kantonal Bernischen
Gebäudeversicherung empfohlen und subventioniert worden. Das Berner
Verwaltungsgericht musste deshalb entscheiden, ob weitere Geschädigte
ermittelt werden sollten, oder ob die Berner Bevölkerung weiterhin
(wissentlich) der Gefahr von irreversiblen Hörschäden ausgesetzt
werden sollte.
Suva Experte Staubli bestätigt dem Gericht die hohe Gefahr von Hörschäden
Beat Staubli lieferte den Richtern eine Formel, mit der
sie die Gefahr von Hörschäden nachrechnen konnten. (Technische
Stellungnahme 13.10.2008)
Ein Jus Studium setzt wohl nicht Hochbegabung in Mathematik voraus,
trotzdem darf von Richtern wohl erwartet werden, dass sie einen
Taschenrechner bedienen können. Sie wurden darauf hingewiesen, dass
Resultat und eingesetzte Zahlen nicht übereinstimmen. Kontrolliert man
mit dem Taschenrechner, dann stellt man fest, dass
nicht mit
Es wurde zwar ein falsches Resultat hingeschrieben, aber selbst so blieb es gefährlich.
Eigentlich hätte
man ja mit
Rechnet man mit
Es kommt aber noch schlimmer. Richter und SUVA Experten wurden darauf
hingewiesen, dass man beim Beurteilen der Gehörsgefährdung den
Spezialfall "Messton" berücksichtigen müsse. In einem internen
SUVA Dokument wird das auch bestätigt. Aus den 2,6 Sekunden wären
rechnerisch noch 0,26 Sekunden geworden. Jede einzelne Auslösung von
STOPINTRUS führt zu irreversiblen Hörschaden.
Wie STOPINTRUS auf dem Papier für den Unfall an Leistung "verliert"
Über Satellit empfängt man hunderte von TV Kanälen.
Man schaue sich gerade mal ZWEI italienisch sprachige Programme an und behaupte anschliessend,
über Satellit können keine deutschsprachigen Fernsehsender empfangen
werden. Mit einer gleichartigen Behauptung reduzierte
Herr Staubli die Gefährlichkeit von STOPINTRUS. Herr Staubli
prüfte ein Jahr nach dem Unfall ZWEI Frequenzen und behauptete, damit sei der höchste Wert des Gerätes gemessen worden. Experte Dr. Laszlo Matéfi bestätigt in seinem "Arztbericht", dass wirklich nur zwei Frequenzen
(beide) geprüft wurden.
STOPINTRUS kann stufenlos auf x-beliebige Frequenz zwischen
Tierschreckgeräte bis 140 dB
Mit den
Die Zusendung dieser Unterlagen, mit dem Hinweis, dass durch solche
Geräte überall Hörschäden entstehen, beantwortete Peter Schütz
(Präsident) ziemlich barsch:
"Es wird festgestellt, erwogen und verfügt ... "(Verfügung
vom 11.8.2009).
Der Grund für die Unfallmeldung wird zur nachträglichen Behauptung
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer sind die Dümmsten im ganzen
Land ...
Beim Einstellen
des Marderschrecks STOPINTRUS gab es einen "wespenartigen" Stich
im rechten Ohr. Dieser Stich war der Grund für die Unfallmeldung
gewesen. Auch wenn erst ein sehr lauter Zeilenfrequenzton von einem TV zwei Tage
nach dem Unfall den Tinnitus auslöste. Der Pfeifton vom
Marderschreck und der Pfeifton vom TV waren nicht die gleichen Töne.
Der Marderschreck war weniger laut empfunden worden. Aber der
Marderschreck (und nicht der TV) war bei der SUVA als Ursache für Tinnitus gemeldet.
Zu einem Zeitpunkt, als im Internet noch überhaupt nichts negatives
über Tierschreckgeräte zu finden war. Die Gefahr war in der
"gewöhnlichen" Bevölkerung vollkommen unbekannt. Der Aussendienstmitarbeiter Daniel Scherz
fragte nach dem Zusammenhang zwischen TV und Marderschreck und notierte den Stich als Ursache für
die Unfallmeldung. Ohne den Stich wäre der Unfall gar nie gemeldet
worden. Festzuhalten ist, dass die Suva das gar nie
bestritten hat.
Wenn man schreiben muss, es sei kein Unfall gewesen, erschwert ein
solcher Stich die Urteilsbegründung sehr. Deshalb probieren die Richter
diesen "Stich" unglaubwürdig zu machen. Sie schreiben, es
überzeuge sie nicht, dass ein kurzer stechender Schmerz verspürt
worden sei, zumal auch davon gegenüber dem
Aussendienstmitarbeiter keine Rede war. (Urteilsbegründung,
Seite 15 oben, Ziffer 3.2.1):
Die Richter hatten das Pech, dass Herr Staubli darauf hingewiesen
hatte, dass man zum Einstellen des Gerätes Gehörschutz
verwenden müsse. Es war eine gesteigerte Gefahrenlage vorhanden.
Wenn unter einem gesteigerten Gefährdungspotenzial ein äusserer Faktor
zum einschiessenden Schmerz führt, dann ist es ein
Unfall. (Urteilsbegründung, Seite
5, Ziffer 2.1)
Die Richter entschieden deshalb, es sei eine "nachträgliche"
Behauptung. Und die hat geringen
"Beweiswert" (Urteilsbegründung, Seite
7, Ziffer 2.4.1)
Ein von Richtern auf mehr als fragwürdig Art "unglaubwürdig"
gemachter Stich, macht die Richter selber höchst unglaubwürdig. Als wäre es für sie nicht schon schlimm genug,
ist der von ihnen "angezweifelte" Stich auch noch als stechender
Schmerz, wie bei Parazentese oder Punktion,
bei
(Aus "Das
Knalltrauma" von Friedrich Pfander, Seite 86 oben)
Der
Unterschied zum Stich in der Literatur ist lediglich, dass das STOPINTRUS
den Ton nicht auf eine Zehntelsekunde begrenzt, sondern wesentlich länger sendet, da es die Eindringlinge abschrecken soll.
Wenn also der Stich tatsächlich nicht (mehr) im Unfallprotokoll
vermerkt sein sollte, kann
das nur durch die Verwaltungsrichter veranlasst worden sein.
Der Versicherte hatte keinen Grund den Stich zu
"verschweigen". Bei der SUVA hätten sie anders reagiert, wenn sie
den Stich aus eigener Initiative bereits vor der richterlichen Beurteilung aus dem Unfallhergang entfernt
hätten.
▪ Der "stechende Schmerz" ist bei der Eingabe an das Verwaltungsgericht (12.9.2008) im Kurzbeschrieb des
Unfallhergangs auf Seite
2, Ziffer 3.2 festgehalten. (Gelb markiert der Stich, grün markiert
weitere Arbeiten auf dem Unterstellplatz.)
▪ Die Suva hat Ziffer 3.2 mit dem
Kurzbeschrieb des Unfallhergangs gelesen. In der Beschwerdeantwort
der Suva (28.10.2008) werden auf Seite
3 die unter Ziffer 3.2 erwähnten weiteren Arbeiten auf dem
Unterstellplatz bestritten (grün markiert). Der eine Zeile vorher
erwähnte
"stechenden Schmerz" ist nicht beanstandet.
▪ In der Replik (7.11.2008) wurden die unter
Knalltrauma aufgeführten Symptome von Wikipedia zitiert. Als Symptom
2.4 (Seite 4, markiert) ist auch der stechende Schmerz aufgeführt. Sogar
mit Hinweis auf Aussendienstmitarbeiter Daniel Scherz!
▪ Die Suva bestritt auch das in ihrer Duplik
(5.12.2008) nicht. Im Anhang 6 von Suva Experte und HNO-Facharzt Dr. med.
Laszlo Matéfi werden die Symptome
2.1 bis 2.5 (Seite 2, markiert) jedoch pauschal einer unbekannten
Innenohrerkrankung zugeordnet.
Es verleitete förmlich zu einer Anpassung
Die Richter schreiben, dass die Unfallversicherung
bei einem Unfall nicht leistungspflichtig sei ... (Ziffer
3.3 Seite 15 Mitte):
Wegen C5-Senken auf linkem und rechten Ohr war ein Hörschaden durch
Überbeanspruchung unbestritten. Die C5-Senken waren durch Knalltrauma
entstanden*. Die Symptome nach der Manipulation am Marderschreck
entsprachen den Symptomen von einem Knalltrauma. Der SUVA Experte Dr. Laszlo
Matéfi behauptete, es läge eine Innenohrerkrankung vor. Eine
Innenohrerkrankung, die zufällig mit einem Stich begonnen hatte. Einem
Stich, der im gleichen Augenblick erfolgte, als der Testknopf vom
Marderschreck gedrückt wurde. Mit einem Gerät, dessen Leistung auf dem
Papier reduziert werden musste, da sonst ein Unfall bewiesen gewesen
wäre.
*) Wegen einem für das Alter überdurchschnittlich guten Hörvermögen
konnte eine frühere Überbeanspruchung durch zu viel Lärm ausgeschlossen
werden.
Die Richter mussten eine Begründung liefern, wieso es kein Unfall gewesen sein
sollte. Ein im Protokoll der Erstbefragung enthaltener "Stich"
wäre ein Problem gewesen. Allerdings, wenn alle damit einverstanden
sind, kann ein Protokoll jederzeit korrigiert werden. Solange das alte
Protokoll vernichtet wird und keine weiteren Kopien existieren, ist das nicht einmal beweisbar. Der Versicherte wäre
sicher mit der Entfernung des "Stichs" nicht einverstanden
gewesen. Aber Änderungen im Protokoll der Erstbefragung kann er weder
kontrollieren, noch beweisen. Dieses Protokoll wird von der Versicherung
erstellt. Der Versicherte erhält weder Einblick, noch eine Kopie von
diesem Protokoll. Das Versicherungsprotokoll hat "beweiswert".
Gefahr von Hörschäden überall wo ein STOPINTRUS steht
Das Marderschreckgerät wurde von der kantonalen Gebäudeversicherung
empfohlen und subventioniert. Es entstehen überall Hörschäden. In
Wirklichkeit reicht eine einzige Auslösung. Herr Staubli hat mit seiner
Formel vorgerechnet (Beilage
2), dass es
Auch mit der Erhöhung auf 32 Auslösungen pro Tag sind
Gehörschäden vorprogrammiert. Der Bewegungsmelder löst im
Bereitschaftsmode bei praktisch jeder Bewegung aus.
Die 32 Auslösungen werden in der Nähe des Gerätes in weniger als fünf Minuten
erreicht.
(Bedienungsanleitung
STOPINTRUS, Wirkungsweise)
Kleinkinder erleiden schwerste Gehörschäden, nur weil Behörden
die Gefahr vorsätzlich verschweigen. Beim STOPINTRUS ist nirgends ein dB-Warnkleber
angebracht. Im Werbeprospekt
ist alles vollkommen ungefährlich und wird sogar für den Wohnbereich
empfohlen ...
Den Herstellern hingegen ist bekannt, dass Kinder Gehörschäden erleiden.
Um sich "juristisch" abzusichern, ist deshalb in der Bedienungsanleitung
ein eingerahmter Hinweis, "Kinder ist es nicht erlaubt das Gerät zu
benützen"
Folglich ist es Kindern auch nicht erlaubt, das Gerät über den Bewegungsmelder
auszulösen!
Die Bevölkerung sollte nichts von der Gefahr erfahren
Es galt nicht nur für das STOPINTRUS. Wer einen Tierschreck besitzt,
der fügt sich und den Angehörigen Hörschäden zu. Viele der
Geschädigten haben Enkelkinder. Es ist mehr als fraglich, ob
Gerätebesitzer auch ihren Enkeln Schaden zufügen wollen, nur weil sie
selber Schaden erlitten haben. Die bei der SUVA angestellten Experten Staubli und Matéfi lieferten
im Auftrag der SUVA Aussagen, mit denen ein Unfallgerät auf dem Papier
den Unfall nicht verursacht haben sollte. Die SUVA hat bei einem bereits
entstandenen Unfall
Leistungen nicht erbringen wollen, die sie hätte erbringen müssen. Das ist
alles.
Die Angestellten des
Verwaltungsgerichts hingegen entschieden, dass die Besitzer von
STOPINTRUS (und unzählige anderen Tierschreckgeräten) nicht über die
Gefahr aufgeklärt werden sollen. Das ist wesentlich mehr
Verantwortung, als die beiden SUVA Experten zu tragen haben.
Damit sie auf die Beschwerde nicht eintreten mussten, mussten sie zuerst
entscheiden, es sei kein Unfall gewesen, es bestehe keine Unfallgefahr!
Ein Urteil, das nur einen Einzelnen hätte betreffen sollen, betrifft
plötzlich sehr, sehr viele Menschen.
(Urteilsbegründung,
Ziffer 1.1 Seite 4):
Sicher würden sich die Berner Juristen gerne hinter dem Wischiwaschi "der
Experte hat gesagt" verstecken. Sie erklären, wie sie die
"Glaubwürdigkeit" der Experten nach einem strengen Massstab
geprüft hätten.
Die Schlussbemerkungen
zeigten etliche Fehler auf, die an diesem strengen Massstab sehr
zweifeln lassen. Es ist nicht die Schuld der Experten, dass die Richter
keine Indizien finden wollten, welche den "Expertisen" den
richtigen Stellenwert gegeben hätten.
Experten der Unfallversicherung müssen die Interessen der
Unfallversicherung vertreten. Die Richter erklären deshalb zuerst, wie sie die Glaubwürdigkeit
dieser Experten nach einem strengen Massstab überprüfen würden (Seite 8, Ziffer 2.4.2)
...
... und möchten dann die ganze Verantwortung auf die
"geprüften" Experten schieben (Seite 13, Ziffer 3.2)
Allerdings ist nirgends erklärt wie die Richter es schafften, bei
einem strengen Massstab keine
Indizien für widersprüchliche Angaben zu finden.
Die Verantwortung der Richter wird noch etwas grösser! Die Hörschäden haben auch
Auswirkung auf die Konzentrationsfähigkeit. Lehrlinge wissen nicht, bei
welchen Situationen sie sich besonders konzentrieren sollten. Unfälle
mit Lehrlingen nehmen deutlich zu.
Für Verwaltungsrichterin und Politikerin Ruth
Fuhrer besteht noch Hoffnung. Sie ist nicht mehr im Telefonbuch von Belp zu finden
und sie hat auch ihre persönliche Homepage gelöscht. Sie hat offenbar ein
schlechtes Gewissen. Allerdings ist ein schlechtes Gewissen noch um
Welten besser, als gar kein Gewissen.
Unterlagen, Korrespondenz Suva & Justiz
Unfallgerät STOPINTRUS
Werbeprospekt
Bedienungsanleitung
Suva interne “Abklärung“
Ärztliche
Beurteilung (13.5.2008 / Laszlo Matéfi)
► Einsprache
gegen die Suva-Verfügung (23.6.2008 / Kurt Boss)
◄ Einspracheentscheid
(12.8.2008 / Klaus-Dieter Wälti)
Verwaltungsgericht des Kantons Bern
► Beschwerde
gegen die Suva-Verfügung (12.9.2008 / Kurt Boss)
► Ergänzung
“Ultraschall mit 120 dB“ (24.9.2008 / Kurt Boss)
◄ Beschwerdeantwort
(28.10.2008 / Markus Fuchs)
Beilage_1
Ärztliche Beurteilung (24.9.2008 / Laszlo Matéfi)
Beilage_2
Technische Stellungnahme (13.10.2008 / Beat Staubli)
Beilage_3
Ärztliche Beurteilung (15.10.2008 / Laszlo Matéfi)
Beilage_4
Ohrspülung (24.10.2008 / Hausarzt Müller)
► Replik
(7.11.2008 / Kurt Boss)
◄ Duplik
(5.12.2008 / Markus Fuchs)
Beilage_5
Technische Stellungnahme (1.12.2008 / Beat Staubli)
Beilage_6
Ärztliche Beurteilung (3.12.2008 / Laszlo Matéfi)
► Schlussbemerkungen
zur Beschwerde (6.2.2009 / Kurt Boss)
Urteil des
Verwaltungsgerichts (23.2.2010 / Peter Schütz)
Bundesgericht
► Beschwerde
gegen das Urteil (31.3.2010 / Kurt Boss)
◄ Urteil
des Schweizerischen Bundesgerichts (21.5.2010 / Rudolf Ursprung)
Inhalt |
Innenohr |
Beschleunigung |
Dämpfung |
Das tiefe Frequenzen Paradoxon |
Frequenz & Dezibel |
Schmerzgrenze |
ISO 226 |
A-Filter |
Messton |
Knalltrauma |
c5-Senke |
Einschwingen |
Stapedius Reflex |
Lug und Trug |
Inhalt |
Schwerhörigkeit |
Tinnitus |
ADHS |
Gewöhnungseffekt |
Flimmerhärchen-Hypothese |
Inhalt |
Impressum |
Der Unfall |
Suva |
Gericht I |
Gericht II |
ADHS & Asperger |
Die Handlanger |
Experten |
Unsichtbare Mauer |
Zusammenfassung |
Profitgier |
Links |