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suva  mehr als eine Versicherung

Die Suva ist angeblich um die "Gesundheit der Bevölkerung" besorgt und will aus Unfällen lernen ...

Aus dem Programm «Vision 250 Leben» – Die Suva will 250 Menschenleben retten:
... wenn Gefahr für Leben und Gesundheit droht, heisst es STOPP, die Arbeiten einstellen und die gefährliche Situation beseitigen. 

98 dB(A) sind gefährlich, 111 dB(A) sind ungefährlich

Nicht schwer zu rechnen. 111 dB(A) sind 13 dB(A) mehr als 98 dB(A). Rein rechnerisch ist das 20x gefährlicher für's Gehör ...

Gemäss SUVA verursachen 98 dB(A) innerhalb kurzer Zeit einen bleibenden Hörverlust. “The Mosquito“ (Ultraschall gegen Kinder) hat 98 dB(A). Dank Sicherheitsvorschriften sei das jedoch ungefährlich. Die Geräte sind umstritten. Frau Nationalrätin Susanne Leutenegger-Oberholzer machte deshalb eine Anfrage an den schweizerischen Bundesrat (Interpellation 07.3323).

Auszug aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 07.3323:
Im Nahbereich hat das Mosquito 98 dB(A)“
         

"Der Schallpegel im Nahbereich kann in kurzer Zeit einen bleibenden Hörverlust verursachen!"
         

Natürlich wissen die Verantwortlichen bei der Suva, dass die Gefährlichkeit von Schreckgeräten nicht mit dB(A) berechnet werden darf. Sie wissen, dass in 100'000x kürzerer Zeit bleibende Hörschäden entstehen, als dies mit dem vorgerechnete dB(A) Resultat zu erwarten wäre. Die auch bei korrekter Installation innerhalb kurzer Zeit zu erwartenden Hörschäden werden deshalb vorsorglich auf die Geschädigten und die Betreiber abgewälzt: «Unsachgemässe Anwendung im Nahbereich!»


Weil die SUVA weiss, dass Mosquito auch bei korrekter Installation Hörschäden verursachen, die SUVA diese Hörschäden jedoch auf die Versicherten abwälzen möchte, entstand ein gewaltiger Widerspruch. Bei den Mosquito gibt es Vorschriften. Bei Tierschreckgeräten gibt es keine Vorschriften. Aber viele Tierschreckgeräte haben wesentlich mehr Dezibel, als die Mosquito. Im Handel sind Tierschreckgeräte mit bis zu 140 dB erhältlich. Für sämtliche Geräte müsste deshalb dringend ein Rückruf erfolgen.

Es wurde nicht einmal ein Rückruf verlangt. Es wurde lediglich eine Information der Bevölkerung über die Gefährlichkeit von Schreckgeräten verlangt. Bis zum obersten Schweizerischen Bundesgericht hinauf. Und jetzt kommt's! Das SUVA Paradoxon:
Damit die Bevölkerung nicht informiert werden muss, verursachen zwar 98 dB(A) von einem Mosquito innerhalb kurzer Zeit einen bleibenden Hörverlust, 111 dB(A) von einem Tierschreck sind jedoch ungefährlich, weil dabei die Grenzwerte für eine Gehörsgefährdung deutlich unterschritten bleiben.

Dieser paradoxe Sachverhalt wird vom obersten Schweizerischen Bundesgericht unterstützt  (Bundesgerichtsurteil 8C_280/2010)
         
dB dürfen nicht mit dB(A) verwechselt werden. Dass es sich dabei um wirklich 111 dB(A) handelt, geht aus der Technischen Stellungnahme (Zusammenfassung) der Suva hervor. 
         

Grenzwerte missachten und Grenzwerte aus Dokumenten entfernen !!!

Die Suva weiss, dass Marderschreckgeräte mit Leistungen von bis zu 140 dB auf dem freien Markt erhältlich sind.
Durch den Artikel von Reto Hunziker in der BAZ online vom 15.4.2010 wurde das zum Glück sogar öffentlich dokumentiert:

         

120 dB, 140 dB ... dazu erklärt Suva Sprecherin Helen Fleischlin im gleichen Artikel:
«Die Grenzwerte werden nicht überschritten. Es gibt nichts zu beanstanden»  

         

Knall wird im internationalen Schrifttum als Sonderform des Lärms (impulse noise) betrachtet. Für Impulslärm gilt für Kinder ein Grenzwert von 120 dB. Die Impulse sind sehr kurz, bloss Millisekunden. 
Diese Zahlen sind keine Erfindung. Sie stammen vom schweizerischen Bundesamt für Umwelt. Sie sind kopiert von Seite 114 aus “Feuerwerkskörper: Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte“: 

         

Auf der gleichen Seite 114 ist auch der für die Gehörschadenprophylaxe zuständige Suva Experte und HNO-Facharzt Dr. med. Laszlo Matéfi erwähnt. Er kennt die Grenzwerte. Er ist sich bewusst:
   ▪  Marderschreck, Katzenschreck usw. senden nicht nur Tausendstelsekunden, sondern sekundenlang.
   ▪  Eine Sekunde dauert 1’000x länger als eine Millisekunde.
   ▪  140 dB sind 100x mehr als 120 dB.
1000x bei der Zeitdauer, 100x bei der Leistung. Es braucht keine grossen Rechenkünste, um das Überschreiten des Grenzwertes nachzurechnen.

Bei der Suva ist man sich voll bewusst, dass die Grenzwerte für Kinder durch Tierschreckgeräte zum Teil Hundertausendfach überschritten werden. Dies als bei weitem nicht gehörgefährend zu bezeichnen, ist nichts anderes, als wahllose, vorsätzliche Körperverletzung an Kindern der gesamten Bevölkerung.

Damit niemand in der Bevölkerung auf die Idee kommt Grenzwerte zu kontrollieren, werden Grenzwerte aus Dokumenten entfernt. Irgendwann wohl durch neue Grenzwerte ersetzt. Es ist nicht bekannt, mit wie vielen Dokumenten dies gemacht wird. Aber es reicht, wenigstens einen Fall zu dokumentieren. 
"Besonderer Dank an Nina Mahler, Salome Ryf und Beat Hohmann für die Überarbeitung der Kapitel über Lärm (Kap.5 und Anh. A8)." 
Gelesen auf Seite 4 im neuen Dokument “Feuerwerkskörper: Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte“ (Ausgabe 2014)
Wie zu erwarten, sind in diesem überarbeiteten Dokument keine Grenzwerte zu finden.

Was natürlich nicht vorgesehen war, eine Kopie des alten Dokumentes steht der Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung: 
Im alten Dokument stehen die Grenzwerte weiterhin immer noch auf Seite 114 "Feuerwerkskörper: Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte“ (Ausgabe 2001)

Wie gesagt: Nach aussen vermittelt die Suva die Botschaft einer um die Gesundheit der Bevölkerung besorgten Versicherung:
“Wenn Gefahr für Gesundheit droht, heisst es STOPP“.

Intern wird jedoch ganz anders gehandelt. Man vertraut aber darauf, dass es in der Bevölkerung niemand bemerkt: (BAZ)
         

Der einzige Fall

Bei der Suva laufen die Unfallmeldungen zusammen. Rechtsanwalt Klaus-Dieter Wälti, damals offenbar ein “Junior“, schaute bei ähnlichen Unfällen ab. In seiner Einsprache Verfügung schrieb er: «Es liegen etliche, vornehmlich medizinische Berichte im Recht, womit der rechtserhebliche Sachverhalt sehr umfassend abgeklärt ist.»
         
Es ist mehr als ungeschickt, auf "etliche" andere Unfälle hinzuweisen und später zu behaupten, es sei der einzige Fall...
         

dB(A), dB(C)peak, dB, Dezibel ....

Alles ziemlich verwirrend. dB(A) wird in der Lärmmessung verwendet, dB(C) für hohe Lautstärken und folglich auch bei Impulslärm. Knallereignisse haben einen sehr kurzen Spitzenwert, deshalb wird oft “peak“ (englisch für Spitze) angehängt. 
Es geht aber viel einfacher: Mit der Hand kann ich spüren, ob eine Kochplatte kalt, warm, sehr warm, heiss, oder glühend ist. Dazu brauche ich keine Kenntnisse der Temperatureinheiten Celsius, Fahrenheit oder Kelvin.
Ähnlich ist es mit den Tierscheuchen. Kinder können die Lautstärken “heiss“ (Mosquito) mühelos von der Lautstärke “glühend“ (Tierscheuchen) unterscheiden.
In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 07.3323 ist von einer "grossen Störwirkung" die Rede:
         

... wenn Kleinkinder zu weinen beginnen (BAZ)
         

oder Jugendliche sich die Hände auf die Ohren pressen  (20 Minuten vom 28. Oktober 2008)
         

dann ist das mehr als "eine grosse Störwirkung"! Wir wechseln von "heiss" zu "glühend", auch wenn Suva Sprecherin Helen Fleischlin erklärt: (BAZ)
         

Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen

Störungen des Gleichgewichtssinns, Schwindel und Kopfschmerzen sind typische Symptome nach akustischen Traumen. 

Bei Wikipedia gefunden: “The Mosquito / Kapitel: Kritik bei Beschallung öffentlicher Räume“
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin teilte in einem Gutachten mit, „dass eine gesundheitliche Schädigung des Hörvermögens nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann“. So seien Störungen des Gleichgewichtssinns, Schwindel und Kopfschmerzen möglich. 

Schwindel verursacht Übelkeit. Kopfschmerzen und Übelkeit sind im Volksmund als Migräne bekannt. Für HNO-Facharzt und Suva Experte Dr. med. Laszlo Matéfi ist eine Migräne (Kopfschmerzen, Übelkeit) nach einem akustischen Trauma absolut atypisch (... gibt es nicht, ist noch nie vorgekommen ...). Gerichtsfall: Suva-Beilage3.
         

Bewusst gelogen, oder tatsächlich keine Ahnung was das Wort Migräne bedeutet?
Nach einem Knalltrauma klagte auch Cottbus-Trainer Petrik Sander über Übelkeit und starke Kopfschmerzen (Blick vom 2.4.2005):
         
 

Hörschäden bei Kindern

Es ist menschlich, aber je mehr man für einen Schaden verantwortlich ist, desto mehr versucht man zu beschönigen.
Die Suva glaubt: 
«Das Gehör von Schweizer Jugendlichen wird immer besser»
Die Wirklichkeit sieht leicht anders aus: «Es kommt eine Katastrophe auf uns zu»

Vor allem Kleinkinder sind extrem gefährdet!
Fortsetzung aus “The Mosquito / Kapitel: Kritik bei Beschallung öffentlicher Räume“:
Die vom niedersächsischen Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie warnt zudem vor möglichen Hörschädigungen, da der maximale Schalldruckpegel des Geräts deutlich über den Angaben des Herstellers liege. Vor allem Säuglinge und Kleinkinder seien gefährdet, da begleitende Erwachsene das Störgeräusch nicht wahrnehmen.[1] Einige Juristen sehen Anzeichen einer strafbaren Körperverletzung.

Einige Juristen sehen bereits bei den Mosquito Anzeichen einer strafbaren Körperverletzung. Tierscheuchen sind zum Teil mehr als 30 dB, also mehr als 1000x leistungsstärker als "The Mosquito". Erwachsene hören nichts (20 Minuten):
         

Anstatt dass die Experten und Juristen der Suva die Bevölkerung warnen, lassen sie Suva Sprecherin Helen Fleischlin beschwichtigen: 
         

suva  mehr als eine Versicherung

 


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