Ein ewiger Kreislauf. Die Versicherungen unterstützen die Parteien mit
Spenden. Davon profitieren die Politiker. Die Politiker wählen die
Richter. Die Richter fällen politische Urteile, von denen dann wiederum
die Versicherungen ...
Und ganz wichtig: Jedes Fehlurteil, das einem Versicherten Leistungen
stiehlt, generiert Schmiergelder für weitere Fehlurteile.
Die logische Konsequenz ist ein Verein, wo kollegiale
Beziehungen zwischen Göttern in Schwarz und Versicherungsjuristen
gepflegt werden. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Zur politischen Zusammensetzung des Schweizerischen Bundesgericht für
Sozialrechtliches (zum Zeitpunkt, als wegen dem Marderschreck Unfall geklagt wurde):
Bundesrichter Rudolf Ursprung (Präsident), SVP, Unterentfelden
Bundesrichterin Susanne Leuzinger-Naef, SP, Zürich
Bundesrichter Jean-Maurice Frésard, SP, Meggen
Bundesrichterin Martha Niquille-Eberle, CVP, St. Gallen
Bundesrichter Marcel Maillard, CVP, Altdorf
Die Kostenexplosion
Tierschreckgeräte verursachen überall Hörschäden. Die
Hörschäden selber waren vermeintlich unbeweisbar und konnten scheinbar
vollkommen risikolos
verschwiegen werden. Die von Versicherungs-Mathematikern
errechneten Prämien sind für "natürliche" Krankheiten
gedacht. Die Langzeitfolgen der Schreckgeräte sind zusätzlich erzeugte
"künstliche" Krankheiten und haben gewaltige Kosten im
Gesundheitswesen zur Folge. Die Versicherungen können gar nicht mehr anders, als Prämien
erhöhen und Leistungen reduzieren. In den Versicherungsverträgen
jedoch immer weniger Leistungen versprechen und dafür immer höhere
Prämien verlangen geht nicht. Also werden weiterhin die Leistungen
versprochen, sie werden bei "Eintreffen" lediglich verweigert.
Bei Versicherungsbetrug sind schon lange nicht mehr die
Versicherungsnehmer die Hauptsünder!
Zwei Beispiele, wie Versicherungen "juristisch" korrekt Leistungen
kürzen konnten, indem sie Unfälle in versicherungstechnisch kostengünstigere "Krankheiten"
wandelten:
Schwesternhilfe lässt kollabierende Patientin nicht auf dem Boden
aufschlagen und verletzt sich dabei die Schulter
saldo.ch: Nicht
jeder Unfall ist ein Unfall / (Bundesgericht, Urteil 8C_444/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger,
Bundesrichter Frésard, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard
Mitarbeiter der Kehrichtabfuhr wirft Abfallsack und erleidet Riss im
Schultermuskel
saldo.ch: Unfallversicherung
muss Müllmann nicht entschädigen / (Bundesgericht, Urteil 8C_665/2010)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Niquille,
Bundesrichter Maillard
Alle wissen, dass es sich bei beiden Schulterverletzungen nicht um
Krankheiten handelt. Es liegt kein Fremdverschulden vor. Es liegt kein
grobfahrlässiges Eigenverschulden vor. Es gibt keinen Grund, wieso die Unfallversicherung die
Leistungen nicht übernehmen sollte. Die Medien haben in etwa informiert "man kann
leider nichts machen, es ist "juristisch" korrekt,
das Gericht hat so entschieden". Nicht das Gericht
hat so entschieden, sondern die Menschen in diesem Gericht haben so
entschieden. Die Medien hätten auch berichten können: "Herr
Ursprung, Frau Leuzinger, Herr Frésard, Frau Niquille, Herr Maillard,
so geht das nicht. Wenn Sie nur die Handlanger von Versicherungen sein
wollen, werden Sie den Schutz der Politik verlieren und irgendwann von
einer unzufriedenen Bevölkerung abgewählt!".
Viele derartige Urteile ermöglichen es den Versicherungen, das
Verschweigen der Hörschäden durch
Tierschreckgeräte weiterhin zu finanzieren. Dieses Verschweigen kostet.
Es muss auch die öffentliche Meinung für andere Ursachen der
Hörschäden finanziert werden. Diese Ursachen müssen mit Forschungen
belegt werden. All das verschlingt sehr, sehr viel Geld. Leistungen müssen deshalb auch in vielen anderen Versicherungszweigen
verweigert werden.
Allerdings wissen bestimmt nicht alle Richter, wieso sie so viel
"sparen" helfen müssen. Die Richter von den Marderschreck
Urteilen wissen es.
Für das Bundesgericht ist ein Knalltrauma eine Erkrankung des Gehörs weil ...
Sie hatten zwei Fälle mit identischen Tierschreckgeräten zu
beurteilen. Sie wussten, was sie taten ...
(Bundesgericht, Urteil 8C_280/2010)
(Bundesgericht, Urteil 8C_317/2010)
Beide Unfälle, Entschuldigung, beide Krankheiten wurden beurteilt
durch: Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichter Frésard, Bundesrichter
Maillard
Als sich die versicherte Person dem Garten des Nachbarn näherte löste
sie durch den Bewegungsmelder den Pfeifton des Marderschrecks aus. Es
wurde eine Art “Knall“ verspürt, mit nadelartigen Stichen in beiden Ohren.
Es folgten die nach einem Knalltrauma oft festgestellten Symptome Tinnitus
und Hyperakusis ...
Es war ein Unfall. So entschieden jedenfalls Ärzte, Experten und auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau.
Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Adelrich Friedli
aus Wettswil, zog den eigentlich aussichtslosen Fall ans Bundesgericht weiter. Und “siegte“!
Das Bundesgericht wandelte den Unfall in eine Erkrankung des Gehörs,
weil ...
(Die kursiven Teile in nachfolgendem Text sind dem Gerichtsurteil 8C_317/2010
entnommen)
Die Diagnose Knalltrauma ist zwar in einer unabhängigen Expertise
Expertise des Prof. Dr. Dr. A.________, Stationsleiter
Audiologie, Universitäts-Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
[HNO] sowie Kopf- und Halschirurgie des Spitals X.________
Für das Bundesgericht war diese Expertise unglaubhaft, weil der
Facharzt der SUVA das Gerät für "bei weitem nicht gehörgefährdend"
hielt.
Und auch, weil der Besitzer des Marderschrecks den Pfeifton nicht
hören konnte
Der Pfeifton des Marderschutzgerätes sei zudem nicht ungewöhnlich
laut gewesen, zumal der Nachbar des Beschwerdegegners diesen nicht habe
hören können.
Ausserdem, Marderschreckgeräte können in jedem Garten stehen.
Deshalb spielt es keine Rolle, wenn sie das Gehör schädigen.
Insgesamt betrachtet ist nicht ... nachweisbar, dass dem
Beschwerdegegner anlässlich des Ereignisses vom 28. Juli 2007 etwas
Ungewöhnliches (vgl. dazu auch RKUV 2006 Nr. U 578 S. 170) widerfuhr
Eigentlich müssen Bundesrichter überhaupt nichts begründen. Das
Bundesgericht ist schliesslich nicht an den rechtserheblichen Sachverhalt gebunden
Das Bundesgericht wendet das Recht ... an. Es ist somit weder an
Argumente noch an die Erwägungen der Vorinstanz gebunden; es kann eine
Beschwerde aus einem anderen als dem angerufenen Grund gutheissen und es
kann sie mit einer von der Argumentation der Vorinstanz abweichenden
Begründung abweisen
Das Bundesgericht ist nicht an die vorinstanzliche Feststellung des
rechtserheblichen Sachverhalts gebunden
... wird der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom
17. März 2010 aufgehoben.
Marderschreckgeräte können in jedem Garten stehen
Die Richter wissen , dass Tierschreckgeräte überall stehen können.
Sie haben das mit ihrer Urteilsbegründung 8C_317/2010 bestätigt ...
Sie wissen auch, wie gross dabei die Gefahr für Hörschäden ist. Beat Staubli von der Suva
hat es ihnen in seiner Technischen Stellungnahme vorgerechnet.
Aus der Technischen
Stellungnahme Seite 2:
Das Marderschreckgerät STOPINTRUS
hat 120 dB. Damit es etwas weniger gefährlich aussieht, hat die SUVA eine
Umrechnungsformel. Es ist nur ein kleines Detail.
Anstelle von
Zahlen und Berechnungen haben die sehr positive Eigenschaft, dass sie
überprüfbar sind. Die Richter wurden auf die Fehler hingewiesen.
Selber nachrechnen kann man nicht verlangen.
Aber sie hätten erkennen müssen, dass mit 111 dB ein kleinerer Wert
als die 120 dB vom Gerät eingetragen wurden. Sie hätten auch
nachrechnen lassen können. Etliche Gymnasiums-Schüler hätten ihnen
das Problem gelöst.
Mit den Zahlen und dem Resultat von Herrn Staubli wude es zwar etwas weniger gefährlich,
trotzdem blieb es gefährlich genug, um Gehörschutz zu verlangen!
Das STOPINTRUS
wechselt nach der ersten Auslösung in einen Bereitschaftsmode und
wiederholt den Alarmton bei jeder registrierten Bewegung. Hätte Herr
Staubli mit
Ein Betrieb des Gerätes im hörbaren Bereich ist nicht gestattet. Für
Erwachsene unhörbar, kann für Kinder Ohren noch längstens hörbar sein. Aus
diesem Grund dürfen Kinder das Gerät generell nicht benützen, bzw.
über den Bewegungsmelder auslösen ...(Bedienungsanleitung STOPINTRUS).
Leider kann der Bewegungsmelder nicht gewährlsisten, dass er nicht auch
bei Kindern auslöst. Eigentlich müsste diese Gefahr auch von Bundesrichtern
erkannt werden.
Keine Information der Bevölkerung
▪ Die Richter hatten die Unterlagen von zwei Unfälle mit einem
STOPINTRUS, bei denen die behandelnden Ärzte die Diagnose Knalltrauma
stellten.
▪ Die Diagnose Knalltrauma wurde in der Expertise des Prof. Dr. Dr. A.________,
Stationsleiter Audiologie, Universitäts-Klinik für Hals-, Nasen- und
Ohrenkrankheiten [HNO] sowie Kopf- und Halschirurgie des Spitals
X.________ bestätigt.
▪ In der Technischen Stellungnahme der Suva wird Gehörschutzmittel
verlangt.
▪ Kinder dürfen das STOPINTRUS nicht benützen, resp. auslösen.
Die Richter hatten zusätzlich Unterlagen zu Geräten, die mehr als 1000x stärker
sind!
▪ Die Richter waren auch über die Langzeitfolgen informiert (Einsprache
ans Bundesgericht)
Trotzdem wollten Bundesrichter Rudolf Ursprung (Präsident), Bundesrichter Jean-Maurice
Frésard und Bundesrichter Marcel Maillard nicht, dass die Bevölkerung
gewarnt wird. Sie konnten das "juristisch" korrekt begründen (Urteil 8C_280/2010,
Absatz 1):
Dieses Urteil steht in klarem Widerspruch zu Artikel
11 der Schweizerischen Bundesverfassung.
Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen
Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit
aus.
Die höchsten Richter der
Schweiz stellen also den “Justiz-Psalm“
Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG (vgl. Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG; BGE
118 Ib 134 E. 2 S. 135)
über den Artikel 11 der Bundesverfassung
und rechtfertigen damit irreversible Körperverletzungen an Kindern
und Jugendlichen.
Gleiches Recht für alle ?
Tierschreckgeräte werden aufgestellt, weil sie als ungefährlich
verkauft werden. Die Richter haben sich dafür eingesetzt, dass das so
bleibt. Deswegen erleiden viele Kinder, und auch ihre erwachsenen Angehörigen,
weiterhin wegen Unwissenheit irreversible Hörschäden. Ein irreversibler
(lebenslänglicher) Hörschaden ist zweifellos für viele Menschen eine wesentlich
nachhaltigere Provokation, als jede noch so primitive verbale Beleidigung. Wer das
Verschweigen der Gefahr von Hörschäden durch Tierschreckgeräte
unterstützte, der muss damit rechnen, dass dies irgendwann publik wird.
Das Bundesgericht hat "wegweisende" Urteile gefällt.
Voraus schauendes Handeln wird vom Gericht auch dann verlangt, wenn voraus
schauendes Handeln unmöglich ist:
Bundesgericht
schützt Asbest-Entscheid der Suva (BG 8C_470/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger,
Bundesrichter Frésard, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard
Wer aus Angst vor Prügel davon rennt, soll selber schauen dass ihm
dabei nichts passiert:
Keine
vollen Suva-Leistungen bei Unfall auf der Flucht (BG 8C_997/2009)
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Leuzinger,
Bundesrichter Frésard
Wer möglicherweise das Wort «Neger» verwendet hat, der ist für die Konsequenzen selber verantwortlich:
Berner
beschimpft Mann als «Neger» - Taggelder gekürzt (BG 8C_877/2009)
Dunkelhäutigen Menschen wird unterstellt, sie würden
bereits bei mündlichen Provokationen sofort gewalttätig. Ein
rassistisches Urteil!
Bundesrichter Ursprung (Präsident), Bundesrichterin Niquille,
Bundesrichter Maillard
Sich ja nie in Gegenden aufhalten, wo die Sicherheit nicht
gewährleistet ist. Also sich auch nicht dort aufhalten, wo man für
Hörschäden mitverantwortlich gemacht werden könnte:
Von Taliban entführt: Schweizer Geiseln müssen selber zahlen
(BG 8C_605/2014)
Bundesrichterin Leuzinger (Präsidentin), Bundesrichter Ursprung, Bundesrichter Frésard, Bundesrichter Maillard, Bundesrichterin Heine
Man muss voraus
schauend handeln. Davon rennen nützt nichts. Für erlittene
Selbstjustiz ist man selber verantwortlich. Sich ja nie in Gegenden
aufhalten, wo man nicht willkommen ist.
Wollen rechtschaffene Juristen ihr Jus Studium nicht wertlos werden
lassen, müssen sie dringend dafür Sorgen, dass Geschädigte (nachträglich) zu ihrem Recht kommen. Sonst entwickelt sich eine neue
Rechtsordnung. Wie Kosovaren es geschafft haben ist unbekannt, aber Richter
entschieden sogar
gegen den Willen
des Bundesrates.
Kommunikation
Urteilsbegründungen werden nicht immer verstanden. Der Präsident vom "Marderschreck Urteil" ist Ehrengast
beim Verein, der kollegiale
Beziehungen zwischen Göttern in Schwarz und Versicherungsjuristen
pflegt.
Ganz anders hingegen ist die Distanz zu den Menschen, die von den Urteilsbegründungen
betroffen sind. Bei Anfragen ausserhalb des amtlichen Weges, werden Ordnungsbussen angedroht.
Der Schweizer Richter. Er ist niemandem Rechenschaft schuldig. Hoch
bezahlt und unabwählbar, thront er, abgeschottet vom Lärm der Welt, als
gottähnlich unfehlbares Wesen hoch über den Wolken.
... und gibt er doch einmal Rechenschaft, dann kann das teuer zu stehen
kommen!
(Margrit Sprecher im Artikel "Das
Gericht tagt hinter verschlossenen Türen / Der Bund
8.2.2011")
Trotzdem einige Kontakte, damit Journalisten über Tierschreckgeräte recherchieren
können. Auf dem amtlichen Weg
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