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Marderschreck, Katzenschreck, Hörschaden, Burnout, Tinnitus, ADHS www.knalltrauma.ch

 
ADS/ADHS und Asperger Syndrom

Wenn Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) beim Asperger Syndrom die Folge eines Marderschrecks sind, dann ist es nicht mehr weit bis Katzenschrecks für ADS/ADHS bei Kindern verantwortlich gemacht werden. Sehr unangenehm für die involvierten Behörden. Wenigstens in ihren Akten möchten sie keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Hörschaden und ADHS dokumentiert haben. Viel nützt es nicht. Die Zusammenhänge sind logisch erklärbar.

Schreckgeräte schädigen das Gehör. Die meisten Erwachsenen bemerken keinen Nachteil. Schreckgeräte schlechter hören oder überhaupt nicht mehr hören stört sie nicht. Bei Kindern ist das anders. Sie "saugen wie Schwämme" neue Informationen auf. Schon mit einem minimen Hörschaden wird es anstrengender die Richtung von Stimmen und Geräuschen zu erkennen und es wird anstrengender unbekannte oder wenig bekannte Wörter exakt zu verstehen. Der minime Hörschaden muss durch minim aufmerksameres Zuhören wettgemacht werden. Das ist unnötig ermüdend und "verbraucht" ein wenig Konzentration die dann für andere Dinge fehlt. Je grösser die Höreinbusse wird, desto mehr Konzentration fehlt für andere Dinge und desto mehr Informationen werden verschlafen. So entstehen oft nicht mehr aufholbare Bildungslücken. Die Langzeitfolgen der Schreckgeräte werden immer deutlicher erkennbar. Immer mehr junge Erwachsene erhalten eine IV Rente, vielfach wegen ADHS. Ist sowohl ADHS als auch Autismus vorhanden, verstärken sich die Symptome gegenseitig. Bei Kindern macht sich immer häufiger Autismus bemerkbar. Im Kanton Bern betreffen 95% der Diagnosen das Asperger Syndrom. Marderschreck, Katzenschreck und Co sind nicht die Ursache vom Asperger Syndrom. Aber wegen den von Schreckgeräten verursachten Hörschäden fällt das Asperger Syndrom viel häufiger als Behinderung auf.

       
Schwerhörigkeit nimmt zu. ADHS nimmt zu. Die Diagnose Asperger Syndrom wir immer häufiger gestellt. Es hängt alles zusammen ... 

Asperger Autisten leiden überzufällig oft an ADHS. Zwischen ADHS und Asperger Syndrom besteht ein genetischer Zusammenhang. Ein dokumentierter Fall bei dem ADHS bei einem Asperger Autisten erst nach einem Hörschaden durch ein Marderschreckgerät zum Problem geworden ist, hätte einen sofortigen NOTSTOPP von Tierschreckgeräten gerechtfertigt. Kein einziger Unfall kann rückgängig gemacht werden. Aber viele neue Unfälle hätten verhindert werden können. Indizienbeweise belegen, dass der Zusammenhang spätestens 2011 bekannt war und ein Präzedenzfall  gewollt verhindert wurde. Das Schweizerische Parlament wurde nicht informiert.

Wie hätten wohl Staatsangestellte und Politik entschieden, wenn sie ADS/ADHS als Folge von Schreckgeräten bei Kindern gekannt hätten?
Einen NOTSTOPP veranlassen und zugeben, dass wegen einer Fehleinschätzung und Angst vor den Kosten jahrelang die Gefahr von Hörschäden verschwiegen wurde, 
... oder weiterhin bei ALLEN Kindern Hörschäden riskieren und WISSEN, dass dies bei einigen von ihnen zu ADS/ADHS führen wird?

Das Umfeld von Sonja Rufer

Zuerst Hörschäden, dann auch noch ADS/ADHS bei Kindern. Für die leitenden Angestellten in den fürs Verschweigen hauptverantwortlichen Amtsstellen geht es nur noch um die Rettung der eigenen Haut. Wieso Sonja Rufer beim Vertuschen von ADHS mitmachen wollte, kann nur sie alleine beantworten. Das Asperger Syndrom hat eine grosse Hebelwirkung auf die durch Schreckgeräte verursachten Hörschäden. Sonja Rufer ist Teamleiterin bei der IV Stelle Bern. Sie amtet aber auch als Referentin und Prüfungsexpertin beim Krankenkassenverband Sante Suisse. Sie versuchte für die IV internen Unterlagen ein Asperger Syndrom zu eliminieren, damit der Hörschaden durch den Marderschreck nicht mehr die Ursache der Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) war.

Hörschäden verschweigen lag ursprünglich im Interesse von Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Die SUVA ist in der Schweiz nicht nur die führende Unfallversicherung, sondern auch noch die hauptverantwortliche Organisation, welche die Bevölkerung über die Gefährlichkeit der Schreckgeräte hätte informieren müssen. Die SUVA ist mit der IV über die Hierarchie vernetzt. Der Schweizerische Gesamt Bundesrat hat die politische Verantwortung für die SUVA. Ein Bundesrat oder eine Bundesrätin aus diesem Gesamt Bundesrat leitet das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Das BSV hat die Aufsicht über die IV. Frau Rufer könnte die äusserst undankbare Aufgabe zum Vertuschen auch angeordnet erhalten haben.

Medas Gutachten bestätigt Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten

Von einem Asperger Syndrom ahnte damals niemand etwas. Aber es war bekannt, dass Berufsunfähigkeit entstanden war nachdem ein Marderschreck das Gehör geschädigt hatte ...

Es gibt Zufälle, die können kein Zufall sein. Frau Sybille Hafner vom BSV wechselte zur unterstellten IV und bearbeitete dort als Eingliederungsfachfrau Sybille Hafner die Unfallfolgen des Marderschrecks. Während ihrer temporären IV Tätigkeit hatte sie Verständnis, dass die Swisscom Flüchtigkeitsfehler bei Telefonzentralen nicht akzeptieren konnte. Sie empfahl eine Tätigkeit, wo Flüchtigkeitsfehler keine Rolle spielen würden und vermittelte ein Arbeitstraining in der Eingliederungsstätte "Band" um die Dauermüdigkeit zu überwinden. Für Frau Hafner war damit der Fall erledigt. Sie kehrte ins BSV zurück. Vielleicht hätte es mit einem Einzelarbeitsplatz funktioniert, mit Asperger Syndrom und Massenarbeitsplätzen in einer grossen Halle war das "Arbeitstraining" allerdings schon vor dem Start zum Scheitern verurteilt.

Mit Hilfe der Behindertenorganisation Procap wurde der Fall nochmals aufgerollt. Die Einschränkungen waren offensichtlich. Um zu wissen, was an Eingliederung überhaupt sinnvoll sei, wurde von der regulären IV Sachbearbeiterin ein Gutachten bei der Medas asim Basel in Auftrag gegeben.

Kopfschmerzen, Schwindel, neuropsychiatrische Symptome und kognitive Beschwerden. Das sind die Folgen beim Havanna-Syndrom. Dieses Syndrom wurde erst 2016 bei verschiedenen amerikanischen Botschaftsangestellten auf Kuba entdeckt. Vermutet wurde Beschallung mit hohen Frequenzen. Suva und IV konnten davon 2011 noch nichts wissen. Von einem Gutachten schien keine "Gefahr" auszugehen. Man liess die IV Mitarbeiterin gewähren. Man intervenierte auch nicht vorsorglich bei der Medas. Die durch Tierschreckgeräte entstehenden Hörschäden werden von den meisten Erwachsenen nicht einmal bemerkt. Selbst Tinnitus wird mehr oder weniger problemlos weggesteckt. Mit Berufsunfähigkeit und reduzierter Arbeitsfähigkeit rechnete damals niemand. Aber genau dies wurde festgestellt. Das Gutachten der Medas asim wurde vier Jahre nach dem Unfall bei stabilem Zustand erstellt. Ursache für die Berufsunfähigkeit waren Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten. Der Hörschaden rechtfertigte gemäss Gutachten eine Leistungseinbusse von 10%. Der Tinnitus allein konnte es also nicht sein. Im Gutachten wurde eine psychische Ursache vermutet.

Mit Arztbericht Medas Gutachten ungültig machen und Unfallfolgen beheben

Nachdem ein Gutachten Berufsunfähigkeit bestätigt hatte, wollte Sonja Rufer in den IV Akten den Zusammenhang mit dem Marderschreck aufheben.

Grundlos
behaupten, eine renommierte Fachstelle hätte ein fehlerhaftes Gutachten erstellt, ging nicht. Im Gutachten wurde eine "psychische" Ursache vermutet. Stationäre psychische Behandlungen, je vier Wochen in zwei angesehenen Kliniken, hatten zu keinem Erfolg geführt. Eine ambulante psychische Behandlung versprach noch weniger Erfolg. Trotzdem wurde genau dies angeordnet. Und siehe da, die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten waren "behoben". Und das Wichtigste: Sie hatten wirklich nichts mit dem Marderschreck zu tun gehabt. 

Dr. Kurt Kunz war damals Teilzeitangestellter in der von Gemeinden (Behörden) getragenen Stiftung "Wohnheim Riggisberg". Er war Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, von 1980 bis 1991 Oberarzt in der sozialpsychiatrischen Universitätsklinik Bern und erstellte IV- und Gerichts-Gutachten. Er wusste vom Verdacht auf Asperger Syndrom. Er wusste, dass sein Patient ein Diplom als Software Ingenieur NDS besass. Er wusste, dass sein Patient mehr als zwanzig Jahren Programmiererfahrung besass, Software also nicht nur verstand, sondern sogar erstellte. In seinem Arztbericht wird das Asperger Syndrom höchst unwahrscheinlich gemacht. Kurt Kunz hielt in seinem Bericht schriftlich fest, sein Patient sei überfordert gewesen, weil er nach einem Stellenwechsel neu auch mit Software hätte arbeiten müssen. Er machte "Schadenminderung" für die IV und stellte die Diagnose: 
Histrionische Persönlichkeit mit Anpassungsstörung (F43), kein Tinnitus, kein Asperger Syndrom. 

Ein Jahr später untersuchte die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKZH). Die PUKZH untersuchte vollkommen unbelastet. Behörden, IV und Procap wussten nichts von dieser Untersuchung. Die Diagnose der PUKZH war das exakte Gegenteil zu der Diagnose von Dr. Kurt Kunz:
Asperger Syndrom (F84.5), Tinnitus Aurum Grad II bis III mit dysfunktionaler Bewältigung (fehlende Habituation), keine Anzeichen von histrionisch.

Fehldiagnosen sind kein Verbrechen. Es sind alltägliche Fehler, die wirklich jedem unterlaufen können. Kriminell wird es erst, wenn eine Diagnose beweisbar vorsätzlich falsch gestellt wurde. Und die Diagnose von Kurt Kunz wurde beweisbar mit vorsätzlichen Falschaussagen konstruiert.
 

Die Asperger Informatik AG nutzt die Stärke der Asperger Autisten ...

Asperger sind von Natur aus stark in Informatik (Software). Die Asperger Informatik AG nutzt diese Stärke und beschäftigt vorwiegend Asperger Autisten.

Als Kurt Kunz den Auftrag für seine "Psychotherapie" erhielt, war bis dato noch nie in Richtung Autismus untersucht worden. Das Asperger Syndrom ist selbst für Fachleute oft nur schwer erkennbar. Ein Artikel über Autismus im Schweizerischen Beobachter mit dem Titel "Als unhöflich wahrgenommen" brachte endlich die Erklärung. Das Rätsel, wieso der Tinnitus nicht bewältigt wurde und derart grosse Schwierigkeiten verursacht, war gelöst. Die im Artikel beschriebenen Empfindungen passten. Der berufliche Werdegang passte. Die Unfallfolgen des Marderschrecks passten. Kurt Kunz hielt in seiner Therapiestunde das Diplomzeugnis vom Software Ingenieur NDS und das Arbeitszeugnis der Siemens Albis AG von 1984 in den Händen. Mehr als zwanzig Jahre Erfahrung mit Software. Das passte überhaupt nicht.

Kurt Kunz hatte den Auftrag Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten wegen einem Marderschreck wegzuschreiben. Und dann wurden die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten während seiner Therapie mit dem Asperger Syndrom erklärbar. Darauf nahm die "Psychotherapie" von Kurt Kunz sehr sonderbare Formen an. Weil diese Therapie immer verwirrender wurde und immer weniger klar war, was angeblich schon mehrmals besprochen worden war, oder was nicht besprochen worden war, erhielt Kurt Kunz die Unterlagen zum Asperger Syndrom einfach in gebündelter Form übergeben. Darauf brach er seine "Behandlung" vorzeitig ab.


Die überreichten Unterlagen umfassten:
Erklärung der Zusammenhänge (mit den integrierten Anhängen)
·  Adulte ADHS und Asperger-Syndrom (AP Neurologie Psychiatrie 08_2010)
·  Asperger-Syndrom (Kurzbeschrieb über das Symptom, Asperger Informatik AG)
·  Asperger Fähigkeiten (Eigenschaften, Asperger Informatik AG)
·  Arbeitszeugnis Siemens Albis AG, EWSD Telefonzentralen seit 1984, Erstellung von Software
·  Swisscom Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen
·  Abschlusszeugnis der Software-Schule Schweiz (Diplom Software Engineering)
·  Swisscom Besprechungsbericht, ungenügend für EWSD Routinearbeiten
·  Austrittsbericht Inselspital
· Zwischenbericht Haus St. Martin

Wie eine "Psychotherapie" erlebt wird ...

Sicher war es zum damaligen Zeitpunkt noch sehr speziell zu behaupten, Tierschreckgeräte würden das Gehör von Kindern schädigen. Der Bericht Kunz beschreibt in etwa, wie eine solche "Wahnvorstellung" bekämpft werden kann. Das Erlebte, und wie man die Widersprüche im Bericht sogar ohne die ein Jahr später erstellte offizielle Asperger Diagnose hätte aufdecken können:
Anmerkungen zur Therapie Kunz

"Histrionische Persönlichkeit": Ursprüngliche Vermutung wurde zur Grundlage der Falschdiagnose 

Kurt Kunz war bewusst, dass er keine histrionische Person behandelte. Histrioniker stellen ihre Person in den Mittelpunkt, Asperger stellen ihre Arbeit in den Mittelpunkt. Kurt Kunz erhielt das Swisscom Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen, das hervorhebt, dass die Arbeit in den Mittelpunkt gestellt wurde. Dass die Arbeitsleistungen auch wirklich gut waren, wird in diesem Zwischenzeugnis mit dem Hinweis "Dreh- und Angelpunkt für sämtliche Belange" bestätigt.

Im Gutachten der Medas asim wurde "histrionisch" vermutet. Die Medas prüfte das Lernvermögen nach dem Unfall. Ein Lernvermögen, das bei Überlast in der Kindheit in der Bezirksschule zu den
"Spezial Einträgen" vergesslich, sehr vergesslich, Eignung fraglich geführt hatte. Die Medas erhielt keine Arbeitszeugnisse. Die mündlich angegebene berufliche Leistungsfähigkeit für die Zeit bis zum Unfall hin erschien derart unrealistisch, dass die Medas narzisstisch histrionische Persönlichkeitszüge vermutete.

Die PUKZH untersuchte auf Asperger Autismus und glaubte an wahrscheinlich realistische Selbsteinschätzung bei tatsächlich hoher Kompetenz im engen Nischengebiet. Auch die PUKZH erhielt keine Arbeitszeugnisse. Aber bei der PUKZH waren die speziellen Fähigkeiten von Asperger Autisten bekannt.

Das raffinierte Konstrukt: "Anpassungsstörung F43, ICD-10"

Was war zuerst? Das Huhn oder das Ei? Berufliche Überlastung kann eine Depression bewirken. Depression kann Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten zur Folge haben. Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten führen zu noch mehr Überlastung. Noch mehr Überlastung macht noch verzweifelter und führt zu noch mehr Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten ... Es geht immer schneller abwärts. Es stimmt, in der Internettelephonie wurde immer weniger verstanden.

Die Frage war nun also, was war der Ursprung. Mit der Anpassungsstörungen F43, ICD-10 wurde im Bericht Kunz eine (nicht existierende) technische Überforderung wegen Software zum Ursprung. So konnte Kurt Kunz "glaubhaft" behaupten, die im Gutachten festgehaltenen Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten seien während seiner "Therapie" nicht mehr vorhanden gewesen. Die Überforderung wegen Software war immerhin seit mehr als drei Jahren weggefallen. Auch der Tinnitus war nur eine Folge der Überlastung gewesen und ebenfalls nicht mehr vorhanden. Die Beschwerden hatten überhaupt nichts mit dem Marderschreck zu tun gehabt!

Die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten können sowohl mit der Belastungsstörung (F43, ICD-10), als auch mit dem Asperger Syndrom (F84.5) erklärt werden. Die Verwechslungsmöglichkeit der beiden Diagnosen ist bekannt und das Unterscheidungskriterium bei F43 unter Differentialdiagnose aufgeführt:
Eine Unterscheidung zum Asperger-Syndrom ist die Durchführung einer neurologischen Untersuchung, die bei Menschen mit Asperger-Syndrom häufig auffällige Befunde liefert.
Diese auffälligen Befunde sind im Gutachten der MEDAS asim auf Seite 14 oben, unter "Medizinische Massnahmen", festgehalten:
Die neuropsychologische Testung zeigt auffällige Ergebnisse ...
Ebenfalls auf Seite 14 steht etwas weiter oben: Eine depressive Episode konnte zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht diagnostiziert werden.

Kunz lieferte mit seinem Arztbericht genau das, was von ihm verlangt wurde

Im Bericht Kunz heisst es, der Patient sei durch einen Stellenwechsel hoffnungslos überfordert worden, weil er NEU AUCH MIT SOFTWARE hätte arbeiten müssen. Nun wolle der Patient an einem Asperger Syndrom leiden, dabei hätte Software, eine Stärke von Asperger Autisten, zur Überforderung geführt. Er möchte gar als Behindertenbetreuer arbeiten, was erst recht nicht zum Asperger Syndrom passe. Kurt Kunz erlebte seinen Patienten als in der Tiefe trotzig, verzweifelt und auch traurig (depressiv) und hätte ihm gerne geholfen. Der Patient war jedoch nicht bereit gewesen sich helfen zu lassen. Sein Patient sei immer sehr konzentriert gewesen und hätte sich immer an alles erinnern können.

Nun, was jetzt? Konnte sich der Patient immer an alles erinnern, oder war er bereits derart dement, dass er Kurt Kunz nicht einmal mehr mitteilen konnte, dass er mehr als zwanzig Jahre lang täglich mit Software gearbeitet hatte und ein Diplom als Software Ingenieur besass?

Der Widerspruch erscheint auf den ersten Blick grenzenlos dumm. In Wirklichkeit ist er genial. Wer den Bericht Kunz, sowie Arbeitszeugnisse und Diplomzeugnisse durchliest, erkennt augenblicklich, dass Kurt Kunz bestellte Falschaussagen lieferte. Kurt Kunz hätte im Bedarfsfall jederzeit umschwenken und sogar glaubhaft behaupten können, dass er von einem Asperger Syndrom überzeugt war, die Diagnose aber nicht hätte stellen dürfen und sie deshalb "invers" gestellt habe. Immer in der Hoffnung, die ganze Sache fliege auf. Ganz sicher werden dagegen alle in diesen Auftrag verwickelten Personen allergrösstes Interesse haben, dass die Entstehung dieses Berichts nie untersucht wird.

Nicht untersuchen wollte zum Beispiel Daniel Schilliger. Auch dann nicht, als die Diagnose der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUKZH) vorlag. Daniel Schilliger ist Rechtsanwalt bei Procap und arbeitet zusätzlich auch im Dienst von Behörden. Daniel Schilliger hatte die rechtliche Vertretung des Marderschreck Geschädigten. Daniel Schilliger empfand es als normal, dass unterschiedliche Fachrichtungen (im konkreten Fall Psychiatrie und Psychiatrie, also gleiche Fachrichtung) bei zeitlich versetzten Untersuchungen (Geburtsgebrechen im 51 und im 52 Altersjahr untersucht) sehr oft unterschiedliche Diagnosen lieferten. Er empfahl deshalb, die Sache ruhen zu lassen. (Es ging ja nur um Hörschäden und ADS/ADHS bei Kindern).

Erster Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen

Kurt Kunz wusste, dass das Asperger Syndrom die Ursache für die bei Erwachsenen ungewohnten Unfallfolgen war. Er erkannte den Zusammenhang zu ADS/ADHS bei Kindern. Es ist anzunehmen, dass er vor dem Verfassen seines Berichtes die IV über seinen Verdacht ADS/ADHS bei Kindern als Folge von Schreckgeräten informiert hat.

Michael Weber war bei der IV Mittelsmann. Zuerst musste er "zur Schadenminderung" den Besuch einer Psychotherapie verlangen. Dann sollte er das "Ergebnis" als Beschreibung des medizinischen Problems dem RAD (Regional Ärztlicher Dienst) zustellen und anfragen, ob aus objektiver medizinischer Sicht an der Beurteilung der MEDAS asim festgehalten werden könne. Diese Anfrage durfte keinesfalls in die "falschen" Hände geraten. Michael Weber klickte gewollt oder ungewollt eine Zeile daneben und adressierte an den falschen Empfänger! Anstatt zu Kurth Hedwig, ging's zu Kolb Stefan. 
Für die Auftraggeber war die RAD Antwort fatal. 

1) Die asim Einschätzung Anlehre als Hilfsbetreuer mit Beschäftigungsgrad 50% blieb bestehen.
2) Das Marderschreckgeräte war mögliche und wahrscheinliche Ursache des Gehörschadens.
3) Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels dieser Therapien eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.

Nun, die Psychotherapie wurde zur "Schadenminderung" verlangt. Der einzige Zweck dieser "Therapie" war die Behauptung, es sei kein Schaden entstanden.

Asperger Syndrom ist nicht die ideale Voraussetzung für "Behindertenbetreuer"

Das Asperger Syndrom hat Vor- und Nachteile. Es hilft, Elektronik und Software mit wenig Aufwand zu verstehen. Man kann sich auch über einen sehr langen Zeitraum mit für andere langweiligen Themen beschäftigen. Wie zum Beispiel Tierschreckgeräte. Ohne Asperger Syndrom wäre die Homepage "www.knalltrauma.ch" wohl kaum entstanden. Allerdings, wäre der Unfall bereits in der Kindheit erfolgt, hätte die für diese Homepage nötige Grundausbildung gefehlt. Es bleibt äusserst fraglich, ob überhaupt der Besuch einer Regelklasse möglich gewesen wäre.

In Kombination mit dem Tinnitus ist das Asperger Syndrom definitiv ein Nachteil. EWSD machte auch für "Hilfsarbeiten" (Prüfen von Ersatzmaterial) immer noch Spass. Keine Spur von Kränkung, wie im Bericht Kunz behauptet wird. Aber Elektronik und Software vertragen keine Flüchtigkeitsfehler und erfordern wegen schnellen technischen Fortschritten ständiges lernen. Anforderungen, welche nicht mehr erfüllt werden konnten. Also wurde eine Tätigkeit gesucht, wo neu Gelerntes über lange Zeit angewendet werden konnte und wo Flüchtigkeitsfehler eine untergeordnete Rolle spielen würden. "Behindertenbetreuer" schien ein gangbarer Ausweg. Zum Teil funktionierte es sehr gut, zum Teil gab es aber auch hier unerklärliche Überforderungen. Im Bericht Kunz heisst es wörtlich, dass eine Erkrankung an Autismus eigentlich nicht zu einem sozialen Beruf disponiert

Ausnahmsweise hatte Dr. Kunz Recht. Anstatt Betreuung zu übernehmen, wurde zum Teil Betreuung benötigt ...

In der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer wurde ein Betreuungsaufwand von 43% ausgewiesen und ein geschützter Arbeitsplatz empfohlen. Das Arbeitspensum musste reduziert werden.

Der Bericht der Eignungsabklärung stand Dr. Kolb vom RAD nicht zur Verfügung. Trotzdem empfahl er nach dem Aktenstudium eine "Sensibilisierung" des Betreuungspersonals (Betreuungsaufwand). 

Vorher wurde in Freiwilligenarbeit bereits eine “Anlehre“ als Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung begonnen. Auch kritische Situationen mit den Betreuten wurden ruhig angegangen. Andererseits führten einfachste Aufgaben in grösseren Gruppen bereits zu “Überlast“. Die Werkstattleiterin meinte deshalb, es sei Betreuung notwendig. Sie wollte diese Verantwortung nicht alleine tragen.

Diese Einschätzungen stimmen mit dem Asperger Syndrom überein. Die meisten Erwachsenen mit Asperger Syndrom haben Probleme, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.

Berufliche Massnahmen für eine Ausbildung wurden von der IV abgelehnt.

Deshalb wird weiterhin als "Hilfsbetreuer" gearbeitet, in einem "geschützten Arbeitsplatz", die Zusammenarbeit mit den Betreuten ist sehr gut.

Zweiter Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen

Der RAD hatte am Medas Gutachten festgehalten. Wie kann man für die internen Akten juristisch korrekt den RAD um eine "korrigierte" Stellungnahme bitten? Am besten mit einem zusätzlichen Arztbericht, der zudem erst noch mit einer Einsprache des Versicherten begründet wird.

Wegen dem Gutachten der MEDAS war bei der IV ursprünglich eine ganze Rente eingetragen gewesen. Wieso sollte ein Versicherter gegen eine ganze Rente Einsprache erheben? Michael Weber änderte für den Vorbescheid auf eine Dreiviertelrente. Nach durchlesen des Bericht Kunz' riet die Behindertenorganisation Procap (nicht Daniel Schilliger) von einer Einsprache gegen diesen Vorbescheid ab. Es wurde befürchtet, der Bericht Kunz würde bei einer Einsprache nochmals dem RAD zur Beurteilung vorgelegt und diesmal würde die Beurteilung weniger "gnädig" ausfallen. Es wurde beschlossen, auf eine Einsprache gegen den Vorbescheid zu verzichten. Die Asperger Diagnose der Psychiatrischen Universitätsklinik, welche die Unfallfolgen erklärt hätte, lag zum damaligen Zeitpunkt ja noch nicht vor. 

Als die Einsprache Frist gegen den Vorbescheid zu verstreichen drohte, ergriff die IV selber telefonisch die Initiative. Als Vorwand diente die in der Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer notwendig gewordene Arbeitszeitreduktion auf 40% welche belegte, dass gar nicht 65% gearbeitet werden konnte. Teamleiterin Sonja Rufer behauptete, der RAD hätte die Arbeitsfähigkeit auf 65% erhöht und sie würde nach der gescheiterten Eignungsabklärung gerne mit einem "Zweizeiler" der Hausärztin den RAD nochmals anfragen, ob nicht doch mit 50% gerechnet werden könne. Dadurch würde die Möglichkeit bestehen, dass es doch noch eine ganze Rente geben würde. Bei dieser Anfrage hätte man nur gewinnen können. Im schlechtesten Falle wäre es einfach bei der dreiviertel Rente geblieben. Ob 50% oder 65% Arbeitsfähigkeit hätte eigentlich keine Rolle spielen dürfen. Anstelle des vorgeschlagenen "Zweizeilers" hätte man einfach mit dem real möglichen Verdienst rechnen können. Sonja Rufer wollte das jedoch unmöglich können.

Die vom RAD angeblich verlangte Erhöhung auf 65% war eine "Erfindung" von Sonja Rufer. In dem von ihr nach dem Telefon zugestellten RAD Bericht war diese verlangte Erhöhung jedenfalls nirgends zu finden.


Damit diese 65% überhaupt Wirkung zeigten, waren noch zwei weitere Anpassungen getätigt worden. Bei Berechnungen können Fehler passieren. Werden jedoch drei Anpassungen nötig, damit diese Fehler überhaupt Wirkung zeigen, kann nicht mehr von unbeabsichtigten Fehlern ausgegangen werden. Für den Rentenvorbescheid wurde mit einer Arbeitsfähigkeit von 65% und einem Jahresverdienst von sFr. 73'744.-  bei einer Vollzeitstelle mit Fach- und Berufskenntnissen gerechnet (LSE 2010, TA l Männer, Anforderungsniveau 3).

Anpassung Nummer 1:
Gutachten MEDAS asim, Seite 22:
7.2. Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf
Bei eingeschränkten kognitiven Leistungen keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten Beruf.“

Gutachten MEDAS asim, Seite 23: 
7.6. Berufliche Massnahmen
Eine Umschulung in einen praktischen oder sozialen Beruf (der Patient arbeitet bereits ohne Praktikumsvertrag in einem Behindertenheim) sollte bei diesem erst 50-jährigen Patienten erwogen werden. Das Schwergewicht sollte auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten bestehen. Bei bestehenden verbalen Gedächtnisdefiziten ist die Erlernung von theoretischen Kenntnissen stark erschwert.
Berufliche Massnahmen für eine Ausbildung in einem anderen Beruf wurden von der IV abgelehnt. Der zu erwartende Verdienst hätte nicht für eine Rentenreduktion ausgereicht!

Es waren also keine verwertbaren Berufskenntnisse vorhanden
Mit LSE 2010, TA l Männer, Anforderungsniveau 3 wurden trotzdem Fach- und Berufskenntnisse angenommen (Seite 6 TA l Männer Anforderungsniveau 3, aus LSE 2010)

Anpassung Nummer 2:
Wegen Flüchtigkeitsfehlern durfte nicht mehr mit Telefonzentralen gearbeitet werden. Bei Reparatur von Kleingeräten (Radio, TV) wäre auch ein "Totalschaden" wegen einem Flüchtigkeitsfehler keine Katastrophe. Also Rückfall in den ursprünglich erlernten Beruf  Fernsehelektroniker, gelernt (1980)? Einen Beruf, den es schon damals seit einiger gar nicht mehr gab.
Der Durchschnittsverdienst  für Radioelektriker im Alter 40+ betrug damals CHF 67'834.-*
* Quelle: Orts- und Beruf übliche Mindestlöhne, Ausgabe 2008  (Seite 447)

Komplett veraltete Ausbildung. Praktisch vollständig fehlende Berufserfahrung. Sogar ohne die Einschränkungen wegen Asperger Syndrom und ADHS wäre der Durchschnittsverdienst von CHF 67'834.- im ursprünglich gelernten Beruf Radioelektriker eine Utopie gewesen. Aber mit diesem Verdienst hätte es immer noch eine ganze Rente gegeben.
Gerechnet wurde deshalb mit  sFr. 73'744.-  Die IV rechnete also mit einem höheren Verdienst, als in der ursprünglich erlernten Tätigkeit. Dabei war nicht einmal klar, was für ein Beruf überhaupt erlernt werden sollte. Gerechnet wurde also mit einer unbekannten Tätigkeit, für welche Berufskenntnisse verlangt wurden, aber sicher keine Berufskenntnisse vorhanden waren.

Anpassung Nummer 3:
Die Anpassung, die Sonja Rufer angeblich korrigieren wollte ...
Gutachten MEDAS asim, Seite 22: 
7.3. Arbeitsfähigkeit in anderen Berufen
Arbeitsfähigkeit 50 % aufgrund psychiatrischer Diagnosen.

Gemäss der RAD Stellungnahme konnte weiterhin auf das MEDAS Gutachten abgestützt werden. Die von Sonja Rufer behauptete Erhöhung auf 65% ist in dieser Stellungnahme nirgends zu finden.  
Die beruflichen Massnahmen für eine Ausbildung in einem anderen Beruf wurden von der IV mit Arbeitsfähigkeit 50% aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
In der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer musste das Arbeitspensum auf 40% reduziert werden ("Nachwehen" der Therapie Kunz).
Nur im Rentenvorbescheid und anschliessend in der Rentenverfügung wurde mit einer Arbeitsfähigkeit von 65% gerechnet.

Die drei Fehler waren definitiv kein Zufall. Mit einem "Zweizeiler" der Hausärztin hätte juristisch korrekt nochmals der Bericht von Dr. Kunz dem RAD vorgelegt werden können. Allerdings diesmal bei der "richtigen" Kontaktperson. Diese Kontaktperson hätte dann festgestellt, dass sich der Patient mittlerweile erholt habe und das medas Gutachten nicht mehr aktuell sei. Ein neues Gutachten à la Kunz wäre in Auftrag gegeben worden. Der Marderschreck wäre definitiv nicht mehr die Ursache für die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) gewesen.

ev. dritter Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen

Eine Kopie des Berichts der PUKZH mit der Diagnose Asperger Syndrom wurde Procap, bzw. Lic. iur. Daniel Schilliger Anfangs Januar 2013 zugestellt. Daniel Schilliger hätte diesen Bericht eigentlich an die IV weiterleiten sollen. Offenbar hat er das "vergessen", oder wie er dem so schön sagt, vielleicht wollte er die Sache ruhen lassen.

Mit dem expliziten Hinweis, die Unterlagen seien möglicherweise bereits durch Procap eingereicht worden, wurde im November 2013 Michael Weber Eingeschrieben per Post der Bericht der PUKZH zugestellt. Es kam KEINE Bestätigung, die Unterlagen seien bereits vorhanden gewesen. Es kam die Mitteilung, die Akten seien in das Dossier eingefügt worden und würden bei der im Mai 2014 von Amtes wegen fälligen Überprüfung des Rentenanspruchs mitberücksichtigt. Ohne den eingeschriebenen Brief wäre wohl der Bericht Kunz nochmals als Beschreibung des medizinischen Problems dem RAD vorgelegt worden. Nach so langer Zeit wäre die konstruierte Belastungsstörung wirklich behoben gewesen.

Eine absichtlich falsche Rentenberechnung hätte man bis zu diesem Zeitpunkt noch wegen einer "Täuschung" durch den Bericht Kunz rechtfertigen können. Schon wesentlich schwieriger wäre wohl gewesen, glaubhaft zu behaupten, diese Falschaussagen seien nicht von der IV selber bei Herrn Kunz bestellt worden. Reagieren hätte man trotzdem müssen. Michael Weber wusste nun auch offiziell, was er wahrscheinlich schon vorher von Kurt Kunz gewusst hatte. Es lag ein Asperger Syndrom vor. Die Konzentrations- und Lernschwierigkeiten (ADHS) hatten definitiv einen Zusammenhang mit dem Marderschreck Unfall. Nicht allen Personen ist es egal, wenn Kinder Hörschäden erleiden. Nicht allen Personen ist es egal, wenn dies zu ADS/ADHS führen kann. Michael Weber wurde der Fall entzogen. Neu zuständig wurde Frau Martina Gerber, Stellvertreterin von Sonja Rufer.

Falschaussagen im Bericht Kunz waren definitiv im Auftrag der IV

Sonja Rufer und Martina Gerber waren wiederholt darüber informiert worden, dass Kurt Kunz 2011 das Asperger Syndrom mit bewussten Falschaussagen unwahrscheinlich gemacht hatte. Die beiden Damen kannten ADS/ADHS als Langzeitfolge von Tierschreckgeräten. Sie wussten, dass die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten nach dem Hörschaden in Verbindung mit dem Asperger Syndrom standen und ein Weiterarbeiten als Ingenieur verunmöglichten.

Anlässlich der im Mai 2014 angeordneten Überprüfung des Rentenanspruchs wurde die IV gebeten, die Asperger Diagnose der PUKZH zu berücksichtigen und die Rentenberechnung endlich an die Realität anzupassen. Es dauerte bis in den Dezember 2015 bis die schon beinahe lächerliche Antwort eintraf. Die Asperger Diagnose sei bei der RAD Beurteilung bekannt gewesen und entsprechend gewürdigt worden. Gewürdigt mit dem Bericht Kunz, der das vorhandene Asperger Syndrom praktisch ausgeschlossen hatte. Die Beantwortung, mit welcher beruflichen Tätigkeit damals gerechnet wurde, erübrigte sich ebenfalls. Eine "medizinische" Abklärung ergab, mit einer Einschränkung von 65% seien Ingenieurarbeiten weiterhin möglich. Hätte Sonja Rufer anstatt ihre Rentenberechnung zu verteidigen eine absichtlich falsche Rentenberechnung zugegeben weil sie durch den Bericht Kunz getäuscht worden sei, hätte es ein ziemliches Theater gegeben. Die IV hätte das BSV informieren müssen. Bundesrat und das Schweizerische Parlament hätten höchstwahrscheinlich einen NOTSTOPP bei Schreckgeräten veranlasst. Vielen Kindern wären unnötige Hörschädigungen und ADS/ADHS erspart geblieben.

Kein Unschuldiger festigt freiwillig die Indizienbeweise, die Falschaussagen vom Bericht Kunz selber bestellt zu haben, um ADHS als Folge von Schreckgeräten zu vertuschen. Sonja Rufer musste wohl den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Die IV hatte die ambulante Psychotherapie angeordnet die zum Bericht Kunz führte. Nun wurde eine weitere medizinische Abklärung angeordnet. Sonja Rufer und Martina Gerber suchten nach einem Gutachter, der ihnen bestätigten sollte: Das Gutachten der Medas asim sei falsch. Die Asperger Diagnose der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich sei falsch. Die Falschaussagen im Bericht Kunz hingegen seien korrekt. Gutachter X.Y* sagte zuerst zu, als er jedoch realisierte, was genau von ihm verlangt wurde, lehnte er mit der Begründung ab, dies würde seine fachlichen Kompetenzen übersteigen.
* X.Y. wurde von der IV angefragt und hat abgelehnt. Die Veröffentlichung seines Namens wäre eine unkorrigierbare Rufschädigung. Wie der Auftrag genau lautete wurde nicht recherchiert, aber immerhin hat die IV Gutachter X.Y. für skrupellos genug gehalten, den IV Auftrag zu erfüllen.

Den Auftrag übernahm deshalb Michael Mayer, Facharzt Neurologie und Psychiatrie in Kreuzlingen. Er erstellte ein "Gutachten" im Umfang von 32 Seiten. Wenigstens wird Michael Mayer nie behaupten müssen, die IV hätte ihm wichtige Fakten vorenthalten. Er empfing einen eingeschrieben Brief, dem eine Kopie vom SW-Ingenieur Diplom und das Arbeitszeugnis der Siemens beigelegt war. Das Arbeitszeugnis, das Erfahrung mit Software seit 1984 bestätigte. Zudem wurde Michael Mayer anlässlich seiner "Begutachtung" die Dokumentenmappe dagelassen, die schon Kurt Kunz erhalten hatte. Ergänzt mit der Asperger Diagnose der PUKZH. Beim Verfassen seines "Gutachtens", wahrscheinlich schon vorher, wusste Michael Mayer also, dass Kurt Kunz vorsätzlich eine falsche Diagnose gestellt hatte. Seine Abklärungen sind deshalb schnell zusammengefasst. Auf den restlichen Inhalt einzutreten wäre wirklich reine Zeitverschwendung. In den nachfolgenden "Links" ist deshalb nur der zur Auftragserfüllung relevante Teil ersichtlich.

Michael Mayer bestätigte es sei kein Asperger Syndrom ...
Mit der Behauptung, Software hätte zur beruflichen Überforderung geführt, hatte Kurt Kunz indirekt bereits deutlich gemacht, dass ihm die Asperger Diagnose untersagt wurde. Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich hatte keine Vorgaben und diagnostizierte nach mehrstündigen Untersuchungen an verschiedenen Tagen ein Asperger Syndrom. Bei Michael Mayer wurde aus mehrstündigen Abklärungen an den verschiedenen Tagen das Zufallsergebnis einer Asperger-Spezialsprechstunde. Und es war auch nicht mehr das Ergebnis der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich sondern der Universität Zürich. Genau wie Kurt Kunz war auch Michael Mayer der Meinung Asperger würden technische Berufe bevorzugen und würden nicht als Behindertenbetreuer arbeiten wollen. Deutlicher hätte Michael Mayer nicht aufzeigen können, dass auch er den Auftrag erhalten hatte, ein Asperger Syndrom zu leugnen. An seinem Begutachtungs-Nachmittag erkannte er eine Persönlichkeitsstörung

keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten Beruf
Rentenberechnung war korrekt weil ...
Michael Mayer für die IV interne Dokumentation an diesem Nachmittag Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf herstellte. Es sei wahrscheinlich eine um 65% verminderte Leistungsfähigkeit im angestammten "Beruf" als Ingenieur möglich. Entspricht genau dem Resultat aus der Rentenberechnung im 2012. Diese Zielvorgabe wurde erreicht, ohne dass Michael Mayer die geringste Ahnung vom "Beruf" Ingenieur zu haben schien. Ingenieur ist zwar nur ein Obergriff, wie Handwerker oder Bürolist, aber Ingenieure müssen selbständig und sorgfältig arbeiten. Sie sind unter anderem für Anleitung und Kontrolle verantwortlich. Eine Person, die wie von Michael Mayer beschrieben, selber vermehrt Anleitung und Kontrolle benötigt, und dazu auch noch langsam arbeitet, kann vieles tun, aber bestimmt nicht als Ingenieur arbeiten. Ungewollt bestätigt Michael Mayer also Punkt 7.2. von Seite 22 aus dem MEDAS asim Gutachten (keine Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf).
Michael Mayer zeigt auf, dass er "Gutachten" zu vorgegebenem Resultat zu erstellen versucht, was ihn als Gutachter eigentlich unbrauchbar macht.

Anordnung ambulanter Psychotherapie war korrekt ...
Weder Asperger Syndrom, noch ADS/ADHS sind therapierbar. Deshalb waren die stationären Aufenthalte auch erfolglos. Der RAD hatte darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels dieser Therapien eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen. "Gutachter" Michael Mayer rechtfertigte diese fragwürdige 2011 angeordnete Massnahme als immer noch erfolgsversprechend.

Der Bericht Kunz ist anschaulich und gut nachvollziehbar ...
Das Grobkonzept von Ingenieur Tätigkeiten war bereits eine (zu) hohe Hürde für Michael Mayer. Bei der MEDAS asim wurden die Berichte von acht Wochen stationären Aufenthalten in Psychiatrischen Einrichtungen ausgewertet und mit eigenen Abklärungen ergänzt. Michael Mayer gibt in seinem "Gutachten" offen zu, dass er mit dem "psychiatrischen" Teil im interdisziplinären Gutachten von 2011 überfordert war. Wenigstens konnte er dem von Kurt Kunz gewählten Fallkonzept (Schulbeispiel) gut folgen. Dieses ist für ihn sehr anschaulich und gut nachvollziehbar. Dabei wurde für ihn nebensächlich, dass das gewählte Konzept für den behandelten Fall nicht zutraf. Wenn die im Bericht Kunz festgehaltenen Beobachtungen dem ähneln, was Michael Mayer selber (ohne Zeugen) auch "gesehen" hat, spricht das nicht unbedingt für den Bericht Kunz, jedoch für identischen Auftraggeber mit identischen Zielvorgaben.

Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten während der Schulzeit

Die im asim festgestellten Einschränkungen waren nicht wirklich neu ... Sie waren nur während vielen Jahren nicht mehr so stark aufgetreten.

Am 1972 bis 1976  besuchten Schulort wurde nach dem fünften Schuljahr in die Leistungsniveaus Bezirksschule, Sekundarschule und Oberstufe aufgeteilt. Asperger Syndrom und ADS/ADHS waren damals unbekannt. Ungewöhnliche Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, bis hin zu totalen Blackouts, führten in den Zeugnissen zu den "Spezial Einträgen", vergesslich, sehr vergesslich, Eignung fraglich. Bedarf für eine Abklärung oder für Förderungsmassnahmen bestand trotzdem nicht. Die Bezirksschule war das oberste der drei Leistungsniveaus.

Während der Schulzeit blieben die starken Leistungsschwankungen unerklärlich. Sie traten bei allen Lehrpersonen und in allen Schulfächern auf. Die Erklärung, wieso einzelne Fächer zeitweise kaum, andere hingegen temporär aussergewöhnlich stark betroffen waren, wäre wohl in der Gestaltung des Stundenplans zu finden gewesen. Beim Asperger Syndrom führen Reizüberflutungen zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Pausen auf dem Schulhof waren überhaupt keine Erholung. Die Pause in einem leeren Schulzimmer zu verbringen wurde nie gestattet. Frische Luft tat "gut".

Bis zum Unfall war Elektronik und Software die ideale Berufswahl

Nach der Schule kam eine Ausbildung zum Radio- und Fernsehelektroniker, anschliessend eine dreijährige Weiterbildung zum Elektroingenieur. Ab 1984 folgte die Fachkarriere für den Betrieb von EWSD Telefonzentralen. Bis im April 2007 ausnahmslos mit guten Resultaten. Es wurde sehr viel mit Software gearbeitet und berufsbegleitend auch ein Diplom als Software Ingenieur NDS erworben. Elektronik und Software sind Arbeitsgebiete, wo hauptsächlich alleine gearbeitet wird.

Der Unfall mit dem Marderschreck war am 5. April 2007. Auf den 1. Mai 2007 wurde vom EWSD in die Internettelefonie gewechselt. Lernschwierigkeiten verhinderten den Einstieg in die neue Tätigkeit. Deshalb wurde die Rückkehr in die alte Tätigkeit versucht. Die Leistungen blieben jedoch selbst für Hilfsarbeiten (Testen von Hardware) im Tätigkeitsgebiet der letzten zwanzig Jahre ungenügend. Wegen den vielen Flüchtigkeitsfehlern bei der Arbeit wurde sogar das Autofahren als Gefahr eingestuft (Bericht Swisscom). 

ADS/ADHS bei Kindern, ADHS bei einem Asperger Autisten

Zuständige Stellen kannten den Zusammenhang zwischen Schreckgeräten und Hörschäden. Ebenso wussten sie von ADS/ADHS bei Kindern. Sie wussten nur nicht, dass in medizinischen Kreisen bereits ein genetischer Zusammenhang zwischen ADHS und Asperger Syndrom vermutet wurde. Hätten sie's gewusst, die SUVA hätte den Unfall mit dem Marderschreck sehr rasch als eine unglückliche Verkettung von technischen Defekten bei Marderschreck und Netzgerät abgetan. Ein "Ausnahmeereignis", das dem "Unfallopfer" keinerlei Anlass für weitergehende Abklärungen gegeben hätte. Die Homepage www.knalltrauma.ch ist nur deshalb entstanden, weil der Zusammenhang ADHS und Asperger Syndrom bei SUVA und IV damals nicht bekannt war.

Kennt man erst den Zusammenhang, dann wird alles recht einfach. Die Welt ist voller Umgebungslärm. Für fast alle Erwachsenen ist das kein grosses Problem. Sie "filtern" nur gerade den kleinen Teil an akustischen Informationen aus dem Geräuschmix heraus, den sie wirklich benötigen. Kinder "filtern" anders. Sie müssen erst lernen, sich in einem Dschungel von unbekannten Lauten zurechtzufinden. Sie müssen zuerst lernen, den Lärm nach Richtungen zu ordnen. Anschliessend wird richtungsorientiert gehört und gefiltert. Es wird zwar eine Hauptrichtung priorisiert, die Nebenrichtungen werden jedoch noch immer mitgehört, "ausgewertet" und anschliessend bereits bekannte Information fast immer als wertlos "weggeworfen". Das ist zwar anstrengend, macht aber auch Sinn. Kinder müssen viel Neues lernen. In Nebenrichtungen könnte Unbekanntes entdeckt werden, das zu erforschen sich lohnen könnte. Und genau hier liegt der Ursprung der Konzentrationsschwierigkeiten. Mit dem durch Schreckgeräte verursachten Hörschaden wird die Richtungsbestimmung erschwert. Die Hauptrichtung kann viel weniger gut priorisiert werden und Geräusche aus den Nebenrichtungen werden ungewollt wichtiger eingestuft. Das führt sehr schnell zu einem riesen Durcheinander, zu Überforderung und Übermüdung. Vielen Kindern gelingt es recht früh, auf das bequemere, klangorientierte "Filtern" umzusteigen. Hier spielt ein Hörschaden in Marderschreckfrequenzen eine viel geringere Rolle. Autisten hingegen, jedenfalls bei mir ist es so, bleiben am richtungsorientierten "Filtern" hängen und werden von viel zu viel Dingen abgelenkt. Genau gleich wie die ADS/ADHS Kinder.

Vor dem Unfall war es bloss ein "Tick". Es lohnte sich gar nicht dagegen anzukämpfen. Geräusche unbekannter Herkunft mussten einfach geklärt werden. Sonst war an konzentriertes Weiterarbeiten nicht zu denken. Mehrere unbekannte Schallquellen bewirkten rasche Ermüdung und starke Kopfschmerzen. Ein Stichwort oder ein ungewohnter Laut konnten die Aufmerksamkeit wortwörtlich in eine andere Richtung lenken. Wurden Mitarbeitende nach einem bestimmten Geräusch gefragt, dann war ihnen das oft vorher noch gar nie aufgefallen. Die Erklärung für den Tick ist im Nachhinein sehr einfach. Anstelle von klangorientiert, wurde immer richtungsorientiert "gefiltert". Das ganze Leben lang.

Nun, 47 Jahre funktionierte das recht gut. Bis zum Unfall mit dem Marderschreck. Die IV erkannte sehr rasch, dass ein Präzedenzfall Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) wegen einem Marderschreck entstehen könnte. Der Rest ist bekannt: Ambulante Psychotherapie, Arztbericht Kunz, Rentenberechnung, Gutachten Mayer. Nirgends führt ein Weg an Sonja Rufer vorbei. Sybille Hafner ist zudem die beste Bestätigung für einen externen Auftrag. Sie wurde vom BSV temporär an die IV "ausgeliehen". Nicht nur die IV Leute, sondern auch die Auftraggeber von ausserhalb werden sehr grosses Interesse haben, dass bei der IV nicht richtig aufgeklärt wird. Deshalb sind öffentlich zugängliche Indizienbeweise so wichtig. Bei aller Unschuldsvermutung. Wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine Hauptursache von ADS/ADHS bei Kindern verschwiegen werden soll, dann liefert niemand freiwillig Indizienbeweise, an diesem Verschweigen beteiligt gewesen zu sein! Wäre der Bericht Kunz nur zur Renteneinsparung bestellt worden, die IV Angestellten hätten aufgeklärt.

Gekaufte Gutachten und gekaufte Richter

Fifa, Leichtathletik, Radrennsport, Abgaswerte. Überall wird gelogen und betrogen. Nur Gutachter und Richter sind sauber ...

Durch Schreckgeräte vorgeschädigte Ohren sind anfälliger für weitere Verletzungen. Anstatt über die erhöhte Unfallgefahr zu informieren, werden Unfallopfer von der SUVA und anderen Unfallversicherungen um die versprochenen Leistungen betrogen indem man ihnen mit "speziellen" Gutachten von "speziellen" Gutachtern mitteilt, das Gehör hätte keinen Schaden nehmen dürfen.

In einem funktionierenden Rechtssystem wären Tierschreckgeräte längstens verboten. Mit gekauften Gutachten konnten einige Versicherungen risikolos Kosten sparen und damit weitere Gutachten vom gleichen Typus finanzieren. Damit kein Gutachter auffliegt, gibt es das Gutachter Schutzprogramm. «In dubio pro reo; Im Zweifel für den Angeschuldigten». Egal wie erdrückend die Indizien gegen einen Gutachter sind. Wenn die Richter nicht restlos von seiner Schuld überzeugt sind, "müssen" sie ihn freisprechen. Schlussendlich überprüft ja niemand, ob die "Zweifel" der Richter und die "fehlerhaften Gutachten" nicht aus der gleichen Quelle finanziert wurden.

Korrektur wäre einfach. Entsteht einer Partei wegen einem fehlerhaften Gutachten Schaden, dann darf der Gutachter nicht freigesprochen werden. Allerdings darf der Gutachter von seiner Haftpflichtversicherung keinesfalls mit Regressforderungen belangt werden, wenn "Zweifel, oder sogar erhebliche Zweifel" bestehen, dass diese Fehler grobfahrlässig oder sogar absichtlich gemacht wurden. 

Die Qualität der Gutachten steigt sofort, wenn alle an korrekten Gutachten interessiert sind. Ein falsches Urteil wegen einem falschen Gutachten korrigieren ist das kleinste Problem. Aber es muss die gesamte Arbeit eines solchen Gutachters auf ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit überprüft werden. Auch die Arbeit von Richtern, welche die falschen Gutachten stützten, müsste genauestens überprüft werden. Und bei dieser Überprüfung müsste man alle Beweismittel berücksichtigen, welche den Richtern zur Verfügung standen. Auch die Beweismittel, die sie für ihre Urteilsfindung ausschliessen wollten. Das kann kosten. Versicherungen hätten sofort allergrösstes Interesse, dass pannenanfällige Gutachter und unsaubere Richter schnellstens vom Markt verschwinden.

Je sauberer die Richter, desto schwieriger werden unsaubere Gutachten. Gegen Korruption sind alle, auch wenn einige täglich beten, sie möge nie aufgedeckt werden. Wer nicht darin verwickelt ist, ist an Aufklärung interessiert. Das grösste Interesse an einer möglichst schnellen, umfassenden und auch über einen möglichst grossen Zeitraum rückwirkenden Aufklärung müssten die Juristen haben! Ohne (funktionierendes) Rechtssystem sind Juristen nur zum Fenster herausgeworfenes Geld. Es braucht sie schlichtweg nicht.

Schadenminderung 

Die gewählte Schadenminderung war im Interesse von externen Stellen, aber ganz sicher nicht im Interesse der IV. Der Unfall war etwas Alltägliches. Die IV übernimmt in vielen Fällen "freiwillig" Leistungen, für welche grundsätzlich Unfall- und Haftpflichtversicherer zuständig wären. Wenn IV Angestellte das unterstützen, dann ist das wie Bankangestellte die unterschlagen. Nicht im Interesse des Arbeitgebers.

Für die gewöhnliche Bevölkerung bedeutet Schadenminderung neue Unfälle vermeiden und bestehende Schäden wenigstens nicht grösser werden zu lassen.

Für verantwortliche Personen bedeutet Schadenminderung Spuren verwischen, Verantwortung auf andere schieben, selber von nichts gewusst haben und sich dümmer als dumm stellen, beziehungsweise sich unwissender als unwissend geben!

Für Haftpflicht- und Unfallversicherungen bedeutet Schadenminderung nur noch punktuell überall Löcher zu “stopfen“. Vor ungefähr zwanzig Jahren bedeutete es Politik, Behörden, Justiz und “Konsumentenschützer“ zu überzeugen, dass Hörschäden durch Tierschreckgeräte unbedeutend seien und nichts bewiesen werden könne.

Früher glaubten tatsächlich viele, die bei diesem Verschweigen mitmachten, dass die Hörschäden wirklich unbedeutend seien. Heute wissen einige von ihnen, dass sie mit ihrem Schweigen für ADS/ADHS bei Kindern und für bedeutende Hörschäden in der gesamten Bevölkerung mitverantwortlich geworden sind. Nur einige Beispiele. Der gesamte Rechtsdienst der Behindertenorganisation Procap wurde informiert. Procap informiert nicht ihre Mitglieder. Der gemeinsame Rechtsdienst der Konsumentenzeitschriften Saldo und K-Tipp wurde informiert. K-Tipp und Saldo informieren nicht ihre Leser. Die Redaktionen der Konsumentenzeitschrift Beobachter wurde informiert. Der Beobachter informiert nicht seine Leser. Für den Geschäftsstellenleiter der IV Stelle Bern ist man bei diesen Organisationen “in den besten Händen“. Auch er informiert nicht “sein“ Personal und selbstverständlich auch nicht die anderen IV-Stellen. 

Asperger Autismus und ADHS hängen sehr eng zusammen. Aber erst durch den Unfall mit dem Ultraschallgerät wurde ADHS zu einem wirklichen Problem. Asperger und Kinder haben das gleiche Lernverhalten und die gleiche Ablenkbarkeit. Dr. Kurt Kunz wurde angewiesen, diesen Zusammenhang zu eliminieren. Die Leitung der IV Stelle Bern, die Redaktionen von Beobachter, K-Tipp und Saldo, sowie die Mitarbeiter des Procap Rechtsdienstes beweisen, dass sie die Bevölkerung auch dann nicht informieren wollen, wenn sie unmöglich mehr von unbedeutenden Hörschäden ausgehen dürfen.



www.knalltrauma.ch
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