Wenn Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) beim Asperger
Syndrom die Folge eines Marderschrecks sind, dann ist es nicht mehr weit
bis Katzenschrecks für ADS/ADHS bei Kindern verantwortlich gemacht
werden. Sehr unangenehm für die involvierten Behörden. Wenigstens in
ihren Akten möchten sie keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen
Hörschaden und ADHS dokumentiert haben. Viel nützt es nicht. Die
Zusammenhänge sind logisch erklärbar.
Schreckgeräte schädigen das Gehör. Die meisten Erwachsenen bemerken
keinen Nachteil. Schreckgeräte schlechter hören oder überhaupt nicht
mehr hören stört sie nicht. Bei Kindern ist das anders. Sie
"saugen wie Schwämme" neue Informationen auf. Schon mit einem
minimen Hörschaden wird es anstrengender die Richtung von Stimmen und
Geräuschen zu erkennen und es wird anstrengender unbekannte oder wenig
bekannte Wörter exakt zu verstehen. Der minime Hörschaden muss durch
minim aufmerksameres Zuhören wettgemacht werden. Das ist unnötig ermüdend und
"verbraucht" ein wenig Konzentration die dann für andere Dinge fehlt.
Je grösser die Höreinbusse wird, desto mehr Konzentration fehlt für
andere Dinge und desto mehr Informationen werden verschlafen. So
entstehen oft nicht mehr aufholbare Bildungslücken. Die Langzeitfolgen
der Schreckgeräte werden immer deutlicher erkennbar. Immer mehr junge Erwachsene erhalten eine IV Rente, vielfach
wegen ADHS. Ist sowohl ADHS als auch Autismus vorhanden, verstärken
sich die Symptome gegenseitig. Bei Kindern macht sich immer häufiger Autismus
bemerkbar. Im Kanton Bern betreffen 95% der Diagnosen
das Asperger Syndrom. Marderschreck, Katzenschreck und Co sind nicht
die Ursache vom Asperger Syndrom. Aber wegen den von Schreckgeräten verursachten
Hörschäden fällt das Asperger Syndrom viel häufiger als Behinderung
auf.
Schwerhörigkeit nimmt zu. ADHS nimmt zu. Die Diagnose Asperger Syndrom
wir immer häufiger gestellt. Es hängt alles zusammen ...
Asperger Autisten leiden überzufällig
oft an ADHS.
Zwischen ADHS und Asperger Syndrom besteht ein genetischer Zusammenhang.
Ein dokumentierter Fall bei dem ADHS bei einem Asperger Autisten erst nach einem
Hörschaden durch ein Marderschreckgerät zum Problem geworden ist, hätte einen sofortigen NOTSTOPP von
Tierschreckgeräten gerechtfertigt. Kein einziger Unfall kann
rückgängig gemacht werden. Aber viele neue Unfälle hätten verhindert
werden können. Indizienbeweise belegen, dass der Zusammenhang
spätestens 2011 bekannt war und ein Präzedenzfall gewollt verhindert wurde. Das Schweizerische Parlament wurde
nicht
informiert.
Wie hätten wohl Staatsangestellte und Politik entschieden, wenn sie ADS/ADHS als Folge von Schreckgeräten bei
Kindern gekannt hätten?
Einen NOTSTOPP veranlassen und zugeben, dass wegen einer
Fehleinschätzung und Angst vor den Kosten jahrelang die Gefahr von
Hörschäden verschwiegen wurde,
... oder weiterhin bei ALLEN Kindern
Hörschäden riskieren und WISSEN, dass dies bei einigen von ihnen zu
ADS/ADHS führen wird?
Das Umfeld von Sonja Rufer
Zuerst Hörschäden, dann auch noch ADS/ADHS bei Kindern. Für die
leitenden Angestellten in den fürs Verschweigen hauptverantwortlichen
Amtsstellen geht es nur noch um die Rettung der eigenen Haut. Wieso Sonja Rufer
beim Vertuschen von ADHS mitmachen wollte, kann nur sie alleine
beantworten.
Das Asperger Syndrom hat eine grosse Hebelwirkung auf die durch
Schreckgeräte verursachten Hörschäden.
Sonja Rufer ist
Teamleiterin bei der IV Stelle Bern. Sie amtet aber auch als
Referentin und Prüfungsexpertin beim Krankenkassenverband Sante Suisse.
Sie versuchte für die IV internen Unterlagen ein Asperger Syndrom zu
eliminieren, damit der Hörschaden durch den Marderschreck nicht mehr
die Ursache der Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
(ADHS) war.
Hörschäden verschweigen lag ursprünglich im Interesse von Unfall- und
Haftpflichtversicherungen. Die SUVA ist in der Schweiz nicht nur die
führende Unfallversicherung, sondern auch noch die hauptverantwortliche
Organisation, welche die Bevölkerung über die Gefährlichkeit der
Schreckgeräte hätte informieren müssen. Die SUVA ist mit der IV über die
Hierarchie vernetzt.
Der Schweizerische
Gesamt Bundesrat hat die politische Verantwortung für die SUVA. Ein
Bundesrat oder eine Bundesrätin aus diesem Gesamt Bundesrat leitet das
BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Das BSV hat die Aufsicht
über die IV. Frau Rufer könnte die äusserst undankbare
Aufgabe zum Vertuschen auch angeordnet erhalten haben.
Medas Gutachten bestätigt Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
Von einem Asperger Syndrom ahnte damals niemand etwas. Aber es war bekannt,
dass Berufsunfähigkeit entstanden war nachdem ein Marderschreck das Gehör geschädigt
Es gibt Zufälle, die können kein Zufall sein. Frau Sybille Hafner
vom BSV wechselte zur unterstellten IV und bearbeitete dort als Eingliederungsfachfrau
Sybille Hafner die Unfallfolgen des Marderschrecks. Während ihrer temporären IV Tätigkeit hatte sie Verständnis, dass
die Swisscom Flüchtigkeitsfehler bei Telefonzentralen nicht akzeptieren
konnte. Sie empfahl eine Tätigkeit, wo Flüchtigkeitsfehler keine Rolle
spielen würden und vermittelte ein Arbeitstraining in der
Eingliederungsstätte "Band" um die Dauermüdigkeit zu
überwinden. Für Frau Hafner war damit der Fall erledigt. Sie kehrte ins BSV zurück. Vielleicht
hätte es mit einem Einzelarbeitsplatz funktioniert, mit Asperger
Syndrom und Massenarbeitsplätzen in einer grossen Halle war das
"Arbeitstraining" allerdings schon vor dem Start zum Scheitern
verurteilt.
Mit Hilfe der Behindertenorganisation Procap wurde der Fall nochmals aufgerollt. Die Einschränkungen waren offensichtlich. Um zu
wissen, was an Eingliederung überhaupt sinnvoll sei, wurde von der regulären
IV Sachbearbeiterin ein Gutachten bei der Medas asim Basel in Auftrag
gegeben.
Kopfschmerzen, Schwindel, neuropsychiatrische Symptome und kognitive
Beschwerden. Das sind die Folgen beim Havanna-Syndrom. Dieses Syndrom
wurde erst 2016 bei verschiedenen amerikanischen Botschaftsangestellten
auf Kuba entdeckt. Vermutet wurde Beschallung mit hohen Frequenzen. Suva und IV konnten davon 2011 noch nichts
wissen. Von einem Gutachten schien keine "Gefahr" auszugehen. Man liess die IV
Mitarbeiterin gewähren. Man intervenierte auch nicht
vorsorglich bei der Medas. Die durch Tierschreckgeräte entstehenden
Hörschäden werden von den meisten Erwachsenen nicht einmal bemerkt.
Selbst Tinnitus wird mehr oder weniger problemlos weggesteckt. Mit
Berufsunfähigkeit und reduzierter Arbeitsfähigkeit rechnete damals niemand.
Aber genau dies wurde festgestellt. Das Gutachten der Medas asim wurde vier Jahre nach dem Unfall bei
stabilem Zustand erstellt. Ursache für die Berufsunfähigkeit waren
Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten. Der Hörschaden rechtfertigte
gemäss Gutachten eine
Mit Arztbericht Medas Gutachten ungültig machen und Unfallfolgen beheben
Nachdem ein Gutachten Berufsunfähigkeit bestätigt hatte, wollte Sonja Rufer
in den IV Akten den Zusammenhang mit dem Marderschreck aufheben.
Grundlos behaupten, eine renommierte Fachstelle hätte ein fehlerhaftes
Gutachten erstellt, ging nicht. Im Gutachten wurde eine
"psychische" Ursache vermutet. Stationäre psychische
Behandlungen, je vier Wochen in zwei angesehenen Kliniken, hatten zu
keinem Erfolg geführt. Eine ambulante psychische
Behandlung versprach noch weniger Erfolg. Trotzdem wurde genau dies angeordnet.
Und
siehe da, die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten waren
"behoben". Und das Wichtigste: Sie hatten wirklich nichts mit dem Marderschreck zu tun
gehabt.
Dr. Kurt Kunz
war damals Teilzeitangestellter in der von Gemeinden (Behörden)
getragenen Stiftung
Histrionische
Persönlichkeit mit Anpassungsstörung (F43), kein Tinnitus,
kein Asperger Syndrom.
Ein Jahr später untersuchte die Psychiatrische Universitätsklinik
Zürich (PUKZH). Die PUKZH untersuchte vollkommen unbelastet. Behörden,
IV und Procap wussten nichts von dieser Untersuchung. Die Diagnose der PUKZH
war das exakte Gegenteil zu der Diagnose von
Dr. Kurt Kunz:
Asperger Syndrom (F84.5), Tinnitus Aurum Grad II bis III mit dysfunktionaler Bewältigung (fehlende
Habituation), keine Anzeichen von histrionisch.
Fehldiagnosen sind kein Verbrechen. Es sind alltägliche Fehler, die
wirklich jedem unterlaufen können. Kriminell wird es erst, wenn eine
Diagnose beweisbar vorsätzlich falsch gestellt wurde. Und die
Diagnose von Kurt Kunz wurde beweisbar mit vorsätzlichen
Falschaussagen konstruiert.
Die Asperger Informatik AG nutzt die Stärke der Asperger Autisten ...
Asperger sind von Natur aus stark in Informatik (Software). Die
Asperger Informatik AG
nutzt diese Stärke und beschäftigt vorwiegend
Als Kurt Kunz den Auftrag für seine "Psychotherapie" erhielt,
war bis dato noch nie in Richtung Autismus untersucht worden. Das
Asperger Syndrom ist selbst für Fachleute oft nur schwer
erkennbar. Ein Artikel über Autismus im Schweizerischen Beobachter
mit dem Titel
"Als unhöflich wahrgenommen" brachte endlich die
Erklärung. Das Rätsel, wieso der Tinnitus nicht bewältigt wurde und derart grosse Schwierigkeiten
verursacht, war gelöst. Die im Artikel beschriebenen Empfindungen passten. Der
berufliche Werdegang passte. Die Unfallfolgen des Marderschrecks
passten. Kurt Kunz hielt in seiner Therapiestunde das Diplomzeugnis vom
Software Ingenieur NDS und das Arbeitszeugnis der Siemens
Albis AG von 1984 in den Händen. Mehr als zwanzig Jahre Erfahrung
mit Software. Das passte überhaupt nicht.
Kurt Kunz hatte den Auftrag Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
wegen einem Marderschreck wegzuschreiben. Und dann wurden die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten
während seiner Therapie mit dem Asperger Syndrom erklärbar. Darauf nahm die "Psychotherapie" von Kurt
Kunz sehr sonderbare Formen an. Weil diese Therapie immer verwirrender
wurde und immer weniger klar war, was angeblich schon mehrmals
besprochen worden war, oder was nicht besprochen worden war, erhielt
Kurt Kunz die Unterlagen zum Asperger Syndrom einfach in gebündelter
Form übergeben. Darauf brach er seine "Behandlung" vorzeitig
ab.
Die überreichten Unterlagen umfassten:
Erklärung
der Zusammenhänge (mit den integrierten Anhängen)
· Adulte ADHS und Asperger-Syndrom
(AP Neurologie Psychiatrie 08_2010)
· Asperger-Syndrom
(Kurzbeschrieb über das Symptom, Asperger Informatik AG)
· Asperger Fähigkeiten
(Eigenschaften, Asperger Informatik AG)
· Arbeitszeugnis Siemens
Albis AG, EWSD Telefonzentralen seit 1984, Erstellung von Software
· Swisscom
Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen
· Abschlusszeugnis
der Software-Schule
Schweiz (Diplom Software Engineering)
· Swisscom Besprechungsbericht,
ungenügend für EWSD Routinearbeiten
· Austrittsbericht
Inselspital
· Zwischenbericht
Haus
St. Martin
Wie eine "Psychotherapie" erlebt wird ...
Sicher war es zum damaligen Zeitpunkt noch sehr speziell zu behaupten, Tierschreckgeräte würden
das Gehör von Kindern schädigen. Der Bericht Kunz beschreibt in etwa,
wie eine solche "Wahnvorstellung" bekämpft werden kann. Das
Erlebte, und wie man die Widersprüche im Bericht sogar ohne die ein
Jahr später erstellte offizielle
Asperger Diagnose hätte aufdecken können:
Anmerkungen zur Therapie Kunz
"Histrionische Persönlichkeit": Ursprüngliche Vermutung wurde zur Grundlage der Falschdiagnose
Kurt Kunz war bewusst, dass er keine
histrionische Person behandelte. Histrioniker stellen ihre Person in den
Mittelpunkt, Asperger stellen ihre Arbeit in den Mittelpunkt. Kurt Kunz
erhielt das Swisscom
Zwischenzeugnis, S12 und EWSD Telefonzentralen, das hervorhebt,
dass die Arbeit in den Mittelpunkt gestellt wurde. Dass die
Arbeitsleistungen auch wirklich gut waren, wird in diesem
Zwischenzeugnis mit dem Hinweis "Dreh- und Angelpunkt für sämtliche Belange"
bestätigt.
Im Gutachten der Medas asim wurde "histrionisch" vermutet. Die Medas prüfte das
Lernvermögen nach dem Unfall. Ein Lernvermögen, das bei Überlast
in der Kindheit in der
Bezirksschule zu den
"Spezial Einträgen" vergesslich, sehr vergesslich, Eignung fraglich
geführt hatte. Die Medas erhielt keine Arbeitszeugnisse. Die mündlich angegebene berufliche
Leistungsfähigkeit für
die Zeit bis zum Unfall hin erschien derart unrealistisch, dass die Medas
narzisstisch histrionische Persönlichkeitszüge vermutete.
Die
PUKZH untersuchte auf Asperger Autismus und glaubte an
wahrscheinlich realistische Selbsteinschätzung bei tatsächlich hoher Kompetenz im engen Nischengebiet.
Auch die PUKZH erhielt keine Arbeitszeugnisse. Aber bei der PUKZH waren
die speziellen Fähigkeiten
von Asperger Autisten bekannt.
Das raffinierte Konstrukt: "Anpassungsstörung F43, ICD-10"
Was war zuerst? Das Huhn oder das Ei? Berufliche Überlastung kann
eine Depression bewirken. Depression kann Lern- und
Konzentrationsschwierigkeiten zur Folge haben. Lern- und
Konzentrationsschwierigkeiten führen zu noch mehr Überlastung. Noch
mehr Überlastung macht noch verzweifelter und führt zu noch mehr Lern-
und
Die Frage war nun also, was war der Ursprung. Mit der
Anpassungsstörungen F43,
ICD-10 wurde im Bericht Kunz eine (nicht existierende) technische
Überforderung wegen Software zum Ursprung. So konnte Kurt Kunz
"glaubhaft" behaupten, die im Gutachten festgehaltenen Lern-
und Konzentrationsschwierigkeiten seien während seiner
"Therapie" nicht mehr vorhanden gewesen. Die Überforderung
wegen Software war immerhin seit mehr als drei Jahren weggefallen. Auch
der Tinnitus war nur eine Folge der Überlastung gewesen und ebenfalls
nicht mehr vorhanden. Die Beschwerden hatten überhaupt nichts mit dem
Marderschreck zu tun gehabt!
Die Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten können sowohl mit der
Belastungsstörung (F43,
ICD-10), als auch mit dem Asperger Syndrom (F84.5) erklärt werden.
Die Verwechslungsmöglichkeit der beiden Diagnosen ist bekannt und das
Unterscheidungskriterium bei F43 unter Differentialdiagnose
aufgeführt:
Eine Unterscheidung zum Asperger-Syndrom ist die Durchführung einer
neurologischen Untersuchung, die bei Menschen mit Asperger-Syndrom häufig
auffällige Befunde
liefert.
Diese auffälligen Befunde sind im Gutachten der MEDAS
asim auf Seite 14 oben, unter "Medizinische
Die neuropsychologische Testung zeigt auffällige
Ergebnisse ...
Ebenfalls auf Seite 14 steht etwas weiter oben: Eine depressive Episode konnte zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht diagnostiziert werden.
Kunz lieferte mit seinem Arztbericht genau das, was von ihm verlangt wurde
Im Bericht Kunz
heisst es, der Patient sei durch einen Stellenwechsel hoffnungslos
überfordert worden, weil er NEU AUCH MIT SOFTWARE hätte arbeiten
müssen. Nun wolle der Patient an einem Asperger Syndrom leiden, dabei
hätte Software, eine Stärke von Asperger Autisten, zur Überforderung
geführt. Er möchte gar als Behindertenbetreuer arbeiten, was erst
recht nicht zum Asperger Syndrom passe. Kurt Kunz erlebte seinen
Patienten als in der Tiefe trotzig, verzweifelt und auch traurig
(depressiv) und hätte ihm gerne geholfen. Der Patient war jedoch nicht
bereit gewesen sich helfen zu lassen. Sein Patient sei immer sehr
konzentriert gewesen und hätte sich immer an alles erinnern können.
Nun, was jetzt? Konnte sich der Patient immer an alles erinnern, oder
war er bereits derart dement, dass er Kurt Kunz nicht einmal mehr
mitteilen konnte, dass er mehr als zwanzig Jahre lang täglich mit
Software gearbeitet hatte und ein Diplom als Software Ingenieur besass?
Der Widerspruch erscheint auf den ersten Blick grenzenlos dumm. In
Wirklichkeit ist er genial. Wer den Bericht Kunz, sowie Arbeitszeugnisse
und Diplomzeugnisse durchliest, erkennt augenblicklich, dass Kurt Kunz
bestellte Falschaussagen lieferte. Kurt Kunz hätte im Bedarfsfall
jederzeit umschwenken und sogar glaubhaft behaupten können, dass er von
einem Asperger Syndrom überzeugt war, die Diagnose aber nicht hätte
stellen dürfen und sie deshalb "invers" gestellt habe. Immer
in der Hoffnung, die ganze Sache fliege auf. Ganz sicher werden dagegen
alle in diesen Auftrag verwickelten Personen allergrösstes Interesse haben, dass die Entstehung
dieses Berichts nie untersucht wird.
Nicht untersuchen wollte zum Beispiel
Daniel Schilliger. Auch dann nicht, als die Diagnose der Psychiatrische Universitätsklinik
Zürich (PUKZH) vorlag. Daniel Schilliger ist Rechtsanwalt bei Procap und arbeitet
zusätzlich auch im
Dienst von Behörden. Daniel Schilliger hatte die rechtliche
Vertretung des Marderschreck Geschädigten. Daniel Schilliger empfand es
als normal, dass unterschiedliche
Fachrichtungen (im konkreten Fall Psychiatrie und Psychiatrie, also
gleiche Fachrichtung) bei
zeitlich versetzten Untersuchungen (Geburtsgebrechen im 51 und im 52
Altersjahr untersucht) sehr oft unterschiedliche Diagnosen lieferten. Er
empfahl deshalb, die
Sache ruhen zu lassen. (Es ging ja nur um Hörschäden und ADS/ADHS
bei Kindern).
Erster Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen
Kurt Kunz wusste, dass das Asperger Syndrom die Ursache für die bei
Erwachsenen ungewohnten Unfallfolgen war. Er erkannte den Zusammenhang
zu ADS/ADHS bei Kindern. Es ist anzunehmen, dass er vor dem
Verfassen seines Berichtes die IV über seinen Verdacht ADS/ADHS bei
Kindern als Folge von Schreckgeräten informiert hat.
Michael Weber war bei der IV Mittelsmann. Zuerst musste er "zur
Schadenminderung" den Besuch einer
Psychotherapie verlangen. Dann sollte er das "Ergebnis" als Beschreibung des
medizinischen Problems dem RAD (Regional
Ärztlicher Dienst) zustellen und anfragen, ob aus objektiver medizinischer Sicht an der Beurteilung der MEDAS asim festgehalten werden
könne. Diese Anfrage
durfte keinesfalls in die "falschen" Hände geraten. Michael Weber
klickte gewollt oder ungewollt eine Zeile daneben und adressierte an den falschen
Empfänger! Anstatt zu Kurth Hedwig, ging's zu Kolb Stefan.
Für die Auftraggeber war die RAD
Antwort fatal.
1) Die asim Einschätzung Anlehre als Hilfsbetreuer mit Beschäftigungsgrad 50% blieb
bestehen.
2) Das Marderschreckgeräte war mögliche und wahrscheinliche Ursache des
Gehörschadens.
3) Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit
erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels
dieser Therapien
eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.
Nun, die Psychotherapie wurde zur "Schadenminderung" verlangt.
Der einzige Zweck dieser "Therapie" war die Behauptung, es sei
kein Schaden entstanden.
Asperger Syndrom ist nicht die ideale Voraussetzung für "Behindertenbetreuer"
Das Asperger Syndrom hat Vor- und Nachteile. Es hilft, Elektronik und
Software mit wenig Aufwand zu verstehen. Man kann sich auch über einen
sehr langen Zeitraum mit für andere langweiligen Themen beschäftigen.
Wie zum Beispiel Tierschreckgeräte. Ohne Asperger Syndrom wäre die
Homepage "www.knalltrauma.ch" wohl kaum entstanden.
Allerdings, wäre der Unfall bereits in der Kindheit erfolgt, hätte die
für diese Homepage nötige Grundausbildung gefehlt. Es bleibt äusserst
fraglich, ob überhaupt der Besuch einer Regelklasse möglich gewesen
wäre.
In Kombination mit dem Tinnitus ist das Asperger Syndrom definitiv ein Nachteil. EWSD machte auch für "Hilfsarbeiten" (Prüfen von
Ersatzmaterial) immer noch Spass. Keine Spur von Kränkung, wie im
Bericht Kunz behauptet wird. Aber Elektronik und Software vertragen
keine Flüchtigkeitsfehler und erfordern wegen schnellen technischen
Fortschritten ständiges lernen. Anforderungen, welche nicht mehr
erfüllt werden konnten. Also wurde eine Tätigkeit gesucht, wo neu
Gelerntes über lange Zeit angewendet werden konnte und wo
Flüchtigkeitsfehler eine untergeordnete Rolle spielen würden.
"Behindertenbetreuer" schien ein gangbarer Ausweg. Zum Teil
funktionierte es sehr gut, zum Teil gab es aber auch hier unerklärliche
Überforderungen. Im Bericht Kunz heisst es wörtlich, dass
eine Erkrankung an Autismus eigentlich nicht zu einem sozialen Beruf
disponiert.
Ausnahmsweise hatte Dr. Kunz Recht. Anstatt Betreuung zu übernehmen,
wurde zum Teil Betreuung benötigt ...
In der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer wurde ein
Betreuungsaufwand von 43%
ausgewiesen und ein geschützter Arbeitsplatz empfohlen. Das
Arbeitspensum musste reduziert werden.
Der Bericht der Eignungsabklärung stand Dr. Kolb vom RAD nicht zur
Verfügung. Trotzdem empfahl er nach dem Aktenstudium eine "Sensibilisierung"
des Betreuungspersonals (Betreuungsaufwand).
Vorher wurde in Freiwilligenarbeit bereits eine “Anlehre“ als
Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung begonnen. Auch
kritische Situationen mit den Betreuten wurden ruhig angegangen.
Andererseits führten einfachste Aufgaben in grösseren Gruppen bereits
zu “Überlast“. Die Werkstattleiterin meinte deshalb, es sei Betreuung
notwendig. Sie wollte diese Verantwortung nicht alleine tragen.
Diese Einschätzungen stimmen mit dem Asperger Syndrom überein. Die
meisten Erwachsenen mit Asperger Syndrom haben Probleme, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt
zu finden.
Berufliche Massnahmen für eine Ausbildung wurden von der IV abgelehnt.
Deshalb wird weiterhin als "Hilfsbetreuer" gearbeitet, in einem "geschützten Arbeitsplatz", die
Zusammenarbeit mit den Betreuten ist sehr gut.
Zweiter Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen
Der RAD hatte am Medas Gutachten festgehalten. Wie kann man für die internen Akten juristisch korrekt den RAD um
eine "korrigierte" Stellungnahme bitten? Am besten mit einem
zusätzlichen Arztbericht, der zudem erst noch mit einer Einsprache des Versicherten
begründet wird.
Wegen
dem Gutachten der MEDAS war bei der IV ursprünglich eine ganze Rente
eingetragen gewesen. Wieso sollte ein Versicherter gegen eine ganze Rente Einsprache
erheben? Michael Weber änderte für den Vorbescheid auf eine Dreiviertelrente.
Nach durchlesen des Bericht
Kunz' riet die
Behindertenorganisation Procap (nicht Daniel Schilliger) von einer
Einsprache gegen diesen Vorbescheid ab. Es wurde befürchtet, der Bericht
Kunz würde bei einer Einsprache nochmals dem RAD zur Beurteilung vorgelegt
und diesmal würde die Beurteilung weniger "gnädig" ausfallen.
Es wurde beschlossen, auf eine Einsprache gegen den
Vorbescheid zu verzichten.
Die Asperger Diagnose der Psychiatrischen Universitätsklinik, welche
die Unfallfolgen erklärt hätte, lag zum damaligen Zeitpunkt ja noch nicht
vor.
Als die Einsprache Frist gegen den Vorbescheid zu verstreichen drohte,
ergriff die IV selber telefonisch die Initiative. Als Vorwand diente die in der Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer
notwendig gewordene Arbeitszeitreduktion auf 40% welche belegte, dass
gar nicht 65% gearbeitet werden konnte. Teamleiterin Sonja
Rufer behauptete, der RAD hätte die Arbeitsfähigkeit auf 65%
erhöht und sie würde nach der gescheiterten Eignungsabklärung gerne mit einem "Zweizeiler" der Hausärztin den RAD nochmals anfragen, ob nicht doch mit 50%
gerechnet werden könne. Dadurch würde die Möglichkeit bestehen, dass es
doch noch eine ganze Rente geben würde. Bei dieser
Anfrage hätte man nur gewinnen können. Im schlechtesten Falle wäre es einfach bei der
dreiviertel Rente geblieben. Ob 50% oder 65% Arbeitsfähigkeit hätte eigentlich keine
Rolle spielen dürfen. Anstelle des vorgeschlagenen
"Zweizeilers" hätte man einfach mit dem real möglichen Verdienst
rechnen können. Sonja Rufer wollte das jedoch unmöglich können.
Die vom RAD angeblich verlangte Erhöhung auf
65% war eine "Erfindung" von Sonja Rufer. In dem von ihr nach
dem Telefon zugestellten RAD Bericht war diese
verlangte Erhöhung jedenfalls nirgends zu finden.
Damit diese 65% überhaupt Wirkung zeigten, waren noch zwei weitere
Anpassungen getätigt worden. Bei Berechnungen können Fehler passieren. Werden jedoch drei
Anpassungen nötig, damit diese Fehler überhaupt Wirkung zeigen, kann
nicht mehr von unbeabsichtigten Fehlern ausgegangen werden. Für den Rentenvorbescheid wurde
mit einer Arbeitsfähigkeit von 65% und einem Jahresverdienst von
Anpassung Nummer 1:
Gutachten MEDAS asim,
Seite 22:
“7.2. Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf
Bei eingeschränkten kognitiven Leistungen keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten
Beruf.“
Gutachten MEDAS asim, Seite 23:
“7.6. Berufliche Massnahmen
Eine Umschulung in einen praktischen oder sozialen Beruf
(der Patient arbeitet bereits ohne Praktikumsvertrag in einem
Behindertenheim) sollte bei diesem erst 50-jährigen Patienten erwogen
werden. Das Schwergewicht sollte auf dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten
bestehen. Bei bestehenden verbalen Gedächtnisdefiziten ist die
Erlernung von theoretischen Kenntnissen stark erschwert.
Berufliche Massnahmen für eine Ausbildung in einem anderen Beruf wurden
von der IV
abgelehnt. Der
zu erwartende Verdienst hätte nicht für eine Rentenreduktion
ausgereicht!
Es waren also keine verwertbaren Berufskenntnisse vorhanden
Mit LSE 2010, TA l Männer, Anforderungsniveau 3 wurden trotzdem Fach-
und Berufskenntnisse angenommen (Seite 6
TA l Männer Anforderungsniveau 3, aus
LSE
2010)
Anpassung Nummer 2:
Wegen Flüchtigkeitsfehlern durfte nicht mehr mit Telefonzentralen
gearbeitet werden. Bei Reparatur von Kleingeräten (Radio, TV) wäre
auch ein "Totalschaden" wegen einem Flüchtigkeitsfehler keine
Katastrophe. Also Rückfall in den ursprünglich erlernten Beruf
Fernsehelektroniker,
gelernt (1980)? Einen Beruf, den es schon damals seit einiger gar nicht mehr
gab.
Der Durchschnittsverdienst für Radioelektriker im Alter 40+
betrug damals
Gerechnet wurde deshalb mit
Anpassung Nummer 3:
Die Anpassung, die Sonja Rufer angeblich korrigieren wollte ...
Gutachten MEDAS asim, Seite 22:
“7.3. Arbeitsfähigkeit in anderen Berufen
Arbeitsfähigkeit 50 %
aufgrund psychiatrischer Diagnosen.
Gemäss der RAD Stellungnahme
konnte weiterhin auf das MEDAS Gutachten abgestützt werden. Die von
Sonja Rufer behauptete Erhöhung auf 65% ist in dieser Stellungnahme
nirgends zu finden.
Die beruflichen Massnahmen für eine Ausbildung in einem anderen Beruf
wurden von der IV mit Arbeitsfähigkeit
50% aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
In der beruflichen Eignungsabklärung zum Behindertenbetreuer musste das
Arbeitspensum auf 40%
reduziert werden ("Nachwehen" der Therapie Kunz).
Nur im Rentenvorbescheid und anschliessend in der Rentenverfügung wurde mit einer
Arbeitsfähigkeit von 65% gerechnet.
Die drei Fehler waren definitiv kein Zufall. Mit einem "Zweizeiler" der Hausärztin
hätte juristisch korrekt nochmals der Bericht von Dr. Kunz dem RAD
vorgelegt werden können. Allerdings diesmal bei der "richtigen"
Kontaktperson. Diese Kontaktperson hätte dann festgestellt, dass sich der Patient
mittlerweile erholt
habe und das medas Gutachten nicht mehr aktuell sei. Ein neues Gutachten à la Kunz wäre in Auftrag gegeben worden.
Der Marderschreck wäre definitiv nicht mehr die Ursache für die Lern-
und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) gewesen.
ev. dritter Versuch das MEDAS Gutachten ungültig zu machen
Eine Kopie des Berichts der PUKZH mit der Diagnose Asperger Syndrom
wurde Procap, bzw. Lic. iur. Daniel Schilliger Anfangs Januar 2013
zugestellt. Daniel Schilliger hätte diesen Bericht eigentlich an die IV
weiterleiten sollen. Offenbar hat er das "vergessen", oder wie
er dem so schön sagt, vielleicht wollte er die Sache ruhen lassen.
Mit dem expliziten Hinweis, die Unterlagen seien möglicherweise bereits
durch Procap eingereicht worden, wurde im November 2013 Michael Weber Eingeschrieben
per Post der Bericht der PUKZH zugestellt. Es kam KEINE
Bestätigung,
die
Unterlagen seien bereits vorhanden gewesen. Es kam die Mitteilung,
die Akten seien
in das Dossier eingefügt worden und würden bei der im Mai 2014 von
Amtes wegen fälligen
Überprüfung des Rentenanspruchs mitberücksichtigt. Ohne den
eingeschriebenen Brief wäre wohl der Bericht Kunz nochmals als Beschreibung des
medizinischen Problems dem RAD vorgelegt worden. Nach so langer
Zeit wäre die konstruierte Belastungsstörung wirklich behoben gewesen.
Eine absichtlich falsche Rentenberechnung hätte man bis zu diesem
Zeitpunkt noch wegen einer "Täuschung" durch den Bericht Kunz
rechtfertigen können. Schon wesentlich schwieriger wäre wohl gewesen,
glaubhaft zu behaupten, diese Falschaussagen seien nicht von der IV
selber bei Herrn Kunz bestellt worden. Reagieren hätte man trotzdem müssen. Michael
Weber wusste nun auch offiziell, was er wahrscheinlich schon vorher von
Kurt Kunz gewusst hatte. Es lag ein Asperger Syndrom vor. Die
Konzentrations- und Lernschwierigkeiten (ADHS) hatten definitiv einen
Zusammenhang mit dem Marderschreck Unfall. Nicht allen Personen ist es
egal, wenn Kinder Hörschäden erleiden. Nicht allen Personen ist es
egal, wenn dies zu ADS/ADHS führen kann. Michael Weber wurde der Fall
entzogen. Neu zuständig wurde Frau Martina Gerber, Stellvertreterin von
Sonja Rufer.
Falschaussagen im Bericht Kunz waren definitiv im Auftrag der IV
Sonja Rufer und Martina Gerber waren wiederholt darüber informiert
worden, dass Kurt Kunz 2011 das Asperger Syndrom mit bewussten
Falschaussagen unwahrscheinlich gemacht hatte. Die beiden Damen kannten ADS/ADHS als Langzeitfolge
von Tierschreckgeräten. Sie wussten, dass die Lern- und
Konzentrationsschwierigkeiten nach dem Hörschaden in Verbindung mit dem Asperger Syndrom
standen und ein Weiterarbeiten als Ingenieur
verunmöglichten.
Anlässlich der im Mai 2014 angeordneten Überprüfung des Rentenanspruchs wurde die IV
gebeten, die Asperger Diagnose der PUKZH zu berücksichtigen und die
Rentenberechnung endlich an die
Realität anzupassen. Es dauerte bis in den Dezember 2015 bis die schon
beinahe lächerliche Antwort
eintraf. Die
Asperger Diagnose sei bei der RAD Beurteilung bekannt gewesen und entsprechend gewürdigt
worden. Gewürdigt mit dem Bericht Kunz, der das vorhandene Asperger Syndrom
praktisch ausgeschlossen hatte. Die Beantwortung, mit welcher beruflichen Tätigkeit damals
gerechnet wurde, erübrigte sich ebenfalls. Eine "medizinische" Abklärung ergab,
mit einer Einschränkung von 65% seien Ingenieurarbeiten weiterhin möglich.
Hätte Sonja Rufer anstatt ihre Rentenberechnung zu verteidigen eine absichtlich falsche Rentenberechnung
zugegeben weil sie durch den Bericht Kunz getäuscht worden sei, hätte es ein ziemliches Theater gegeben. Die IV hätte das
BSV informieren müssen. Bundesrat und das
Schweizerische Parlament hätten höchstwahrscheinlich einen NOTSTOPP bei
Schreckgeräten veranlasst. Vielen Kindern wären unnötige Hörschädigungen und
ADS/ADHS erspart geblieben.
Kein Unschuldiger festigt freiwillig die Indizienbeweise, die
Falschaussagen vom Bericht Kunz selber bestellt zu haben, um ADHS als Folge von
Schreckgeräten zu vertuschen. Sonja Rufer musste wohl den
eingeschlagenen Weg fortsetzen. Die IV hatte die ambulante
Psychotherapie angeordnet die zum Bericht Kunz führte. Nun wurde eine
weitere medizinische Abklärung
angeordnet. Sonja Rufer und Martina Gerber suchten nach einem Gutachter,
der ihnen bestätigten sollte: Das Gutachten der Medas asim sei falsch.
Die Asperger Diagnose der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich
sei falsch. Die Falschaussagen im Bericht Kunz hingegen seien korrekt.
Gutachter X.Y* sagte zuerst zu, als er jedoch realisierte, was genau von
ihm verlangt wurde, lehnte er mit der Begründung ab, dies würde seine fachlichen
Kompetenzen übersteigen.
* X.Y. wurde von der IV angefragt und hat abgelehnt. Die
Veröffentlichung seines Namens wäre eine unkorrigierbare
Rufschädigung. Wie der Auftrag genau lautete wurde nicht recherchiert,
aber immerhin hat die IV Gutachter X.Y. für skrupellos genug gehalten,
den IV Auftrag zu erfüllen.
Den Auftrag
übernahm deshalb Michael Mayer, Facharzt Neurologie und Psychiatrie in Kreuzlingen.
Er erstellte ein "Gutachten" im Umfang von 32 Seiten. Wenigstens wird
Michael Mayer nie behaupten müssen, die IV hätte ihm wichtige Fakten
vorenthalten. Er empfing einen eingeschrieben
Brief, dem eine Kopie vom SW-Ingenieur Diplom und das Arbeitszeugnis
der Siemens beigelegt war. Das Arbeitszeugnis, das Erfahrung
mit Software seit 1984 bestätigte. Zudem wurde
Michael Mayer anlässlich seiner "Begutachtung" die Dokumentenmappe
dagelassen, die schon Kurt Kunz erhalten hatte. Ergänzt mit der
Asperger Diagnose der PUKZH. Beim Verfassen seines
"Gutachtens", wahrscheinlich schon vorher, wusste Michael Mayer also, dass Kurt Kunz
vorsätzlich eine falsche Diagnose gestellt hatte. Seine Abklärungen sind deshalb schnell zusammengefasst.
Auf den restlichen Inhalt einzutreten wäre wirklich reine Zeitverschwendung. In den nachfolgenden "Links" ist
deshalb nur der zur
Auftragserfüllung relevante Teil ersichtlich.
Michael Mayer bestätigte es sei kein Asperger Syndrom ...
Mit der Behauptung, Software hätte zur beruflichen Überforderung
geführt, hatte Kurt Kunz indirekt bereits deutlich gemacht, dass ihm die Asperger
Diagnose untersagt wurde. Die Psychiatrische
Universitätsklinik Zürich hatte keine Vorgaben und diagnostizierte nach mehrstündigen Untersuchungen
an verschiedenen Tagen
ein Asperger Syndrom. Bei
Michael Mayer wurde aus mehrstündigen Abklärungen an den verschiedenen Tagen das Zufallsergebnis einer Asperger-Spezialsprechstunde.
Und es war auch nicht mehr das Ergebnis der Psychiatrische
Universitätsklinik Zürich sondern der Universität Zürich.
Genau wie Kurt Kunz war auch
Michael Mayer der Meinung Asperger würden technische
Berufe bevorzugen und würden nicht als Behindertenbetreuer
arbeiten wollen. Deutlicher hätte Michael Mayer nicht
aufzeigen können, dass auch er den Auftrag erhalten hatte, ein Asperger
Syndrom zu leugnen. An
seinem Begutachtungs-Nachmittag erkannte er eine Persönlichkeitsstörung.
keine Arbeitsfähigkeit mehr im angestammten
Beruf
Rentenberechnung war korrekt weil ...
Michael Mayer für die IV interne Dokumentation an diesem Nachmittag Arbeitsfähigkeit im angestammten
Beruf herstellte. Es sei wahrscheinlich eine um 65% verminderte Leistungsfähigkeit
im angestammten "Beruf" als Ingenieur möglich. Entspricht
genau dem Resultat aus der Rentenberechnung im 2012. Diese Zielvorgabe
wurde erreicht, ohne dass Michael Mayer die
geringste Ahnung vom "Beruf" Ingenieur zu haben schien. Ingenieur ist zwar nur
ein Obergriff, wie Handwerker oder Bürolist, aber Ingenieure müssen
selbständig und sorgfältig arbeiten. Sie sind unter anderem für
Anleitung und Kontrolle verantwortlich. Eine Person, die wie von Michael
Mayer beschrieben, selber vermehrt
Anleitung und Kontrolle benötigt, und dazu auch noch langsam arbeitet, kann vieles tun, aber bestimmt
nicht als Ingenieur arbeiten. Ungewollt bestätigt Michael Mayer also Punkt 7.2.
von Seite 22 aus dem MEDAS asim Gutachten (keine Arbeitsfähigkeit
im angestammten Beruf).
Michael Mayer zeigt auf, dass er "Gutachten" zu vorgegebenem Resultat
zu erstellen versucht, was ihn als Gutachter eigentlich unbrauchbar macht.
Anordnung ambulanter Psychotherapie war korrekt ...
Weder Asperger Syndrom, noch ADS/ADHS sind therapierbar. Deshalb waren
die stationären Aufenthalte auch erfolglos. Der RAD hatte darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, warum unter Berücksichtigung der Vorgeschichte mit erfolglosen Therapieversuchen mit Psychopharmaka und Psychotherapie davon ausgegangen wurde, mittels dieser Therapien eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen.
"Gutachter" Michael Mayer rechtfertigte diese fragwürdige 2011
angeordnete Massnahme als immer noch erfolgsversprechend.
Der Bericht Kunz ist anschaulich und gut nachvollziehbar ...
Das Grobkonzept von Ingenieur Tätigkeiten war bereits eine (zu)
hohe Hürde für Michael Mayer. Bei der MEDAS asim wurden die Berichte von acht Wochen
stationären Aufenthalten in Psychiatrischen Einrichtungen ausgewertet und
mit eigenen Abklärungen ergänzt. Michael Mayer gibt in seinem
"Gutachten" offen zu, dass er
mit dem "psychiatrischen" Teil im interdisziplinären Gutachten von 2011 überfordert
war. Wenigstens konnte er dem von Kurt Kunz gewählten
Fallkonzept (Schulbeispiel) gut folgen. Dieses ist für ihn sehr anschaulich
und gut nachvollziehbar. Dabei wurde für ihn nebensächlich,
dass das gewählte Konzept für den behandelten Fall nicht zutraf.
Wenn die im Bericht Kunz festgehaltenen
Beobachtungen dem ähneln, was Michael Mayer selber (ohne Zeugen)
auch "gesehen" hat, spricht das nicht unbedingt für den
Bericht Kunz, jedoch für identischen Auftraggeber mit
identischen Zielvorgaben.
Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten während der Schulzeit
Die im asim festgestellten Einschränkungen waren nicht wirklich neu
... Sie waren nur während vielen Jahren nicht mehr so stark
aufgetreten.
Am 1972 bis 1976 besuchten Schulort wurde nach dem fünften
Schuljahr in die Leistungsniveaus Bezirksschule, Sekundarschule und
Oberstufe aufgeteilt. Asperger Syndrom und ADS/ADHS waren damals
unbekannt. Ungewöhnliche Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, bis
hin zu totalen Blackouts, führten in den Zeugnissen zu den
"Spezial Einträgen", vergesslich, sehr vergesslich, Eignung fraglich.
Bedarf für eine Abklärung oder für Förderungsmassnahmen bestand
trotzdem nicht. Die Bezirksschule war das oberste der drei
Leistungsniveaus.
Während der Schulzeit blieben die starken Leistungsschwankungen
unerklärlich. Sie traten bei allen Lehrpersonen und in allen
Schulfächern auf. Die Erklärung, wieso einzelne Fächer zeitweise
kaum, andere hingegen temporär aussergewöhnlich stark betroffen waren, wäre
wohl in der Gestaltung des Stundenplans zu finden gewesen. Beim Asperger
Syndrom führen Reizüberflutungen
zu rascher Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten. Pausen auf dem
Schulhof waren überhaupt keine Erholung. Die Pause in einem leeren
Schulzimmer zu verbringen wurde nie gestattet. Frische Luft tat
"gut".
Bis zum Unfall war Elektronik und Software die ideale Berufswahl
Nach der Schule kam eine Ausbildung zum Radio-
und Fernsehelektroniker, anschliessend eine dreijährige Weiterbildung zum
Elektroingenieur. Ab 1984
folgte die Fachkarriere für den Betrieb von EWSD Telefonzentralen. Bis im
April
2007 ausnahmslos mit guten Resultaten. Es wurde sehr viel mit
Software gearbeitet und berufsbegleitend auch ein Diplom als Software
Ingenieur NDS erworben. Elektronik und Software sind Arbeitsgebiete,
wo hauptsächlich alleine gearbeitet wird.
Der Unfall mit dem
Marderschreck war am 5. April
2007. Auf den 1. Mai 2007 wurde vom EWSD in die Internettelefonie
gewechselt.
Lernschwierigkeiten verhinderten den Einstieg in die neue Tätigkeit.
Deshalb wurde die Rückkehr in die alte Tätigkeit versucht.
Die Leistungen
blieben jedoch selbst für Hilfsarbeiten (Testen von Hardware) im
Tätigkeitsgebiet der letzten zwanzig Jahre ungenügend. Wegen den
vielen Flüchtigkeitsfehlern bei der Arbeit wurde sogar das Autofahren
als Gefahr eingestuft (Bericht
Swisscom).
ADS/ADHS bei Kindern, ADHS bei einem Asperger Autisten
Zuständige Stellen kannten den Zusammenhang zwischen Schreckgeräten
und Hörschäden. Ebenso wussten sie von ADS/ADHS bei Kindern. Sie
wussten nur nicht, dass in medizinischen Kreisen bereits ein genetischer
Zusammenhang zwischen ADHS und Asperger Syndrom vermutet wurde. Hätten
sie's gewusst, die SUVA hätte den Unfall mit dem Marderschreck sehr
rasch als eine unglückliche Verkettung von technischen Defekten bei
Marderschreck und Netzgerät abgetan. Ein
"Ausnahmeereignis", das dem "Unfallopfer" keinerlei Anlass für weitergehende
Abklärungen gegeben hätte. Die Homepage www.knalltrauma.ch ist nur
deshalb entstanden, weil der Zusammenhang ADHS und Asperger Syndrom bei
SUVA und IV damals nicht bekannt war.
Kennt man erst den Zusammenhang, dann wird alles recht einfach. Die Welt
ist voller Umgebungslärm. Für fast alle Erwachsenen ist das kein
grosses Problem. Sie "filtern"
nur gerade den kleinen Teil an akustischen Informationen aus dem
Geräuschmix heraus, den sie wirklich benötigen. Kinder
"filtern" anders. Sie müssen erst
lernen, sich in einem Dschungel von unbekannten Lauten zurechtzufinden.
Sie müssen zuerst lernen, den Lärm nach Richtungen zu ordnen.
Anschliessend wird richtungsorientiert gehört und gefiltert. Es
wird zwar eine Hauptrichtung priorisiert, die Nebenrichtungen werden
jedoch noch immer mitgehört, "ausgewertet" und anschliessend
bereits bekannte Information fast
immer als wertlos "weggeworfen". Das ist zwar anstrengend, macht aber auch Sinn. Kinder müssen viel Neues lernen. In
Nebenrichtungen könnte Unbekanntes entdeckt werden, das zu erforschen sich
lohnen könnte. Und
genau hier liegt der Ursprung der Konzentrationsschwierigkeiten. Mit
dem durch Schreckgeräte verursachten Hörschaden wird die
Richtungsbestimmung erschwert. Die Hauptrichtung kann viel weniger gut
priorisiert werden und Geräusche aus den Nebenrichtungen werden ungewollt
wichtiger
eingestuft. Das führt sehr schnell zu einem riesen Durcheinander, zu Überforderung und Übermüdung. Vielen Kindern gelingt es
recht früh, auf das bequemere, klangorientierte "Filtern"
umzusteigen. Hier spielt ein Hörschaden in Marderschreckfrequenzen eine
viel geringere Rolle. Autisten hingegen, jedenfalls bei mir ist es so, bleiben
am richtungsorientierten "Filtern" hängen und werden von
viel zu viel Dingen abgelenkt. Genau gleich wie die ADS/ADHS Kinder.
Vor dem Unfall war es bloss ein "Tick". Es lohnte sich gar
nicht dagegen anzukämpfen. Geräusche unbekannter Herkunft mussten
einfach geklärt werden. Sonst war an konzentriertes Weiterarbeiten
nicht zu denken. Mehrere unbekannte Schallquellen bewirkten rasche
Ermüdung und starke Kopfschmerzen. Ein Stichwort oder ein ungewohnter
Laut konnten die
Aufmerksamkeit wortwörtlich in eine andere Richtung lenken.
Wurden Mitarbeitende nach einem bestimmten Geräusch gefragt, dann war
ihnen das oft vorher noch gar nie aufgefallen. Die
Erklärung für den Tick ist im Nachhinein sehr einfach. Anstelle von klangorientiert,
wurde immer richtungsorientiert "gefiltert". Das ganze Leben lang.
Nun, 47 Jahre funktionierte das recht gut. Bis zum Unfall mit
dem Marderschreck. Die IV erkannte sehr rasch, dass ein Präzedenzfall
Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten (ADHS) wegen einem Marderschreck
entstehen könnte. Der Rest ist bekannt: Ambulante Psychotherapie,
Arztbericht Kunz, Rentenberechnung, Gutachten Mayer. Nirgends führt ein
Weg an Sonja Rufer vorbei. Sybille Hafner ist zudem die beste
Bestätigung für einen externen Auftrag. Sie wurde vom BSV temporär an die IV
"ausgeliehen". Nicht nur die IV Leute, sondern auch die Auftraggeber von ausserhalb werden sehr grosses Interesse haben, dass bei der IV nicht
richtig aufgeklärt wird. Deshalb sind öffentlich zugängliche
Indizienbeweise so wichtig. Bei aller Unschuldsvermutung. Wenn der
dringende Verdacht besteht, dass eine Hauptursache von ADS/ADHS bei Kindern
verschwiegen werden soll, dann liefert niemand freiwillig Indizienbeweise,
an diesem Verschweigen beteiligt gewesen zu sein! Wäre der Bericht Kunz nur zur
Renteneinsparung bestellt worden, die IV Angestellten hätten
aufgeklärt.
Gekaufte Gutachten und gekaufte Richter
Fifa, Leichtathletik, Radrennsport, Abgaswerte. Überall wird gelogen
und betrogen. Nur Gutachter und Richter sind sauber ...
Durch Schreckgeräte
vorgeschädigte Ohren sind anfälliger für weitere Verletzungen. Anstatt
über die erhöhte Unfallgefahr zu informieren, werden Unfallopfer von
der SUVA und anderen Unfallversicherungen um die versprochenen
Leistungen betrogen indem man ihnen mit "speziellen" Gutachten von
"speziellen" Gutachtern mitteilt, das Gehör hätte keinen
Schaden nehmen dürfen.
In einem funktionierenden Rechtssystem wären Tierschreckgeräte
längstens verboten. Mit gekauften Gutachten konnten einige
Versicherungen risikolos Kosten sparen und damit weitere Gutachten vom
gleichen Typus finanzieren. Damit kein Gutachter auffliegt, gibt es das Gutachter
Schutzprogramm. «In dubio pro reo; Im Zweifel für den
Angeschuldigten». Egal wie erdrückend die Indizien gegen einen
Gutachter sind. Wenn die Richter nicht restlos von seiner Schuld
überzeugt sind, "müssen" sie ihn freisprechen.
Schlussendlich überprüft ja niemand, ob die "Zweifel" der
Richter und
die "fehlerhaften Gutachten" nicht aus der gleichen Quelle
finanziert wurden.
Korrektur wäre einfach. Entsteht einer Partei wegen einem fehlerhaften
Gutachten Schaden, dann darf der Gutachter nicht freigesprochen werden.
Allerdings darf der Gutachter von seiner Haftpflichtversicherung
keinesfalls mit Regressforderungen belangt werden, wenn "Zweifel,
oder sogar erhebliche Zweifel" bestehen, dass diese Fehler
grobfahrlässig oder sogar absichtlich gemacht wurden.
Die Qualität der Gutachten steigt sofort, wenn alle an korrekten
Gutachten interessiert sind. Ein falsches Urteil wegen einem falschen
Gutachten korrigieren ist das kleinste Problem. Aber es muss die
gesamte Arbeit eines solchen Gutachters auf ähnliche Vorfälle in der
Vergangenheit überprüft werden. Auch die Arbeit von Richtern,
welche die falschen Gutachten stützten, müsste genauestens überprüft
werden. Und bei dieser Überprüfung müsste man alle Beweismittel
berücksichtigen, welche den Richtern zur Verfügung standen. Auch die
Beweismittel, die sie für ihre Urteilsfindung ausschliessen wollten. Das kann kosten. Versicherungen hätten sofort allergrösstes
Interesse, dass pannenanfällige Gutachter und unsaubere Richter
schnellstens vom Markt verschwinden.
Je sauberer die Richter, desto schwieriger werden unsaubere Gutachten.
Gegen Korruption sind alle, auch wenn einige täglich beten, sie möge
nie aufgedeckt werden. Wer nicht darin verwickelt ist, ist an
Aufklärung interessiert. Das grösste Interesse an einer möglichst
schnellen, umfassenden und auch über einen möglichst grossen Zeitraum
rückwirkenden Aufklärung müssten die Juristen haben! Ohne
(funktionierendes) Rechtssystem sind Juristen nur zum Fenster
herausgeworfenes Geld. Es braucht sie schlichtweg nicht.
Schadenminderung
Die gewählte Schadenminderung war im Interesse von externen Stellen,
aber ganz sicher nicht im Interesse der IV. Der Unfall war etwas
Alltägliches. Die IV übernimmt in vielen Fällen
"freiwillig" Leistungen, für welche grundsätzlich Unfall-
und Haftpflichtversicherer zuständig wären. Wenn IV Angestellte das
unterstützen, dann ist das wie Bankangestellte die unterschlagen. Nicht
im Interesse des Arbeitgebers.
Für die gewöhnliche Bevölkerung bedeutet Schadenminderung neue
Unfälle vermeiden und bestehende Schäden wenigstens nicht grösser
werden zu lassen.
Für verantwortliche Personen bedeutet Schadenminderung Spuren
verwischen, Verantwortung auf andere schieben, selber von nichts gewusst
haben und sich dümmer als dumm stellen, beziehungsweise sich
unwissender als unwissend geben!
Für Haftpflicht- und Unfallversicherungen bedeutet Schadenminderung nur
noch punktuell überall Löcher zu “stopfen“. Vor ungefähr zwanzig
Jahren bedeutete es Politik, Behörden, Justiz und “Konsumentenschützer“
zu überzeugen, dass Hörschäden durch Tierschreckgeräte unbedeutend
seien und nichts bewiesen werden könne.
Früher glaubten tatsächlich viele, die bei diesem Verschweigen
mitmachten, dass die Hörschäden wirklich unbedeutend seien. Heute
wissen einige von ihnen, dass sie mit ihrem Schweigen für ADS/ADHS bei
Kindern und für bedeutende Hörschäden in der gesamten Bevölkerung
mitverantwortlich geworden sind. Nur einige Beispiele. Der gesamte
Rechtsdienst der
Behindertenorganisation Procap wurde informiert. Procap informiert nicht
ihre Mitglieder. Der gemeinsame Rechtsdienst der
Konsumentenzeitschriften
Saldo und K-Tipp
wurde informiert. K-Tipp und Saldo informieren nicht ihre Leser. Die
Redaktionen der Konsumentenzeitschrift Beobachter wurde informiert. Der
Beobachter informiert nicht seine Leser. Für den
Geschäftsstellenleiter
der IV Stelle Bern ist man bei diesen Organisationen “in
den besten Händen“. Auch er informiert nicht “sein“ Personal
und selbstverständlich auch nicht die anderen IV-Stellen.
Asperger Autismus und ADHS hängen sehr eng zusammen. Aber erst durch
den Unfall mit dem Ultraschallgerät wurde ADHS zu einem wirklichen
Problem. Asperger und Kinder haben das gleiche Lernverhalten und die
gleiche Ablenkbarkeit.
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